(ots) -
Ein Südbalkon kann den Wohnwert einer Immobilie steigern - selbst
dann, wenn in dem Objekt bereits ein Nordbalkon vorhanden ist.
Deswegen müssen Mieter unter bestimmten Bedingungen dem Einbau eines
Zweitbalkons zustimmen, auch wenn sie persönlich kein Interesse daran
haben. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS der Tenor eines Zivilurteils. (Landgericht Leipzig, Aktenzeichen
2 S 385/12)
Der Fall:
Ein Ehepaar bewohnte eine 120 Quadratmeter große Mietwohnung in
Leipzig. Das Objekt verfügte über fünf Zimmer und - von der Küche aus
begehbar - über einen großzügigen Nordbalkon. Der Eigentümer hatte
den Wunsch, diesem noch einen vom Wohnzimmer aus erreichbaren
Südbalkon hinzuzufügen. Dagegen wehrten sich die Mieter. Sie müssten
den Umbau nicht hinnehmen, denn der Anbau verschaffe dem Objekt
keinen entscheidenden Mehrwert. Im Gegenteil: Die Arbeiten bereiteten
ihnen erhebliche, nicht zumutbare Umstände.
Das Urteil:
Die Richter einer Zivilkammer stellten sich auf die Seite des
Eigentümers. Bei einem Südbalkon handle es sich um eine ganz
besondere Bereicherung. Gerade in den Sommermonaten führe er zu einem
angenehmeren Wohngefühl. Die Mietsache werde in ihrem Wert klar
gesteigert - auch für die jetzigen Bewohner, selbst wenn diese das
bestritten. Sie müssten den Umbau dulden. Die zu erwartenden, auf die
Mieter umlegbaren Kosten in Höhe von rund 50 Euro im Monat stellten
keine unzumutbare Härte dar.
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