Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz jährt sich
(PresseBox) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg stellt auch ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr großen Handlungsbedarf fest. Nach einer bundesweiten Befragung des DIHK werden 58 Prozent der Unternehmen durch ein unzureichendes Betreuungsangebot deutlich in ihren betrieblichen Abläufen eingeschränkt. Nur jedes siebte Unternehmen ist nicht betroffen. Die Probleme reichen bis ins Schulalter der Kinder, wo mehr als jedes vierte Unternehmen (26 Prozent) deutliche Einschränkungen verspürt. "Diese bundesweiten Ergebnisse können wir für die Region Bonn/Rhein-Sieg bestätigen", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Insbesondere bei unseren Beratungen zur Teilzeitausbildung und mit Berufsrückkehrerinnen stellen wir das als Hemmnisse für mehr Beschäftigung von qualifizierten Frauen in Unternehmen fest. Die Kinderbetreuung muss ausgebaut und noch stärker flexibilisiert werden."
Der Aufbau von U-3-Plätzen verdränge ferner ebenfalls erforderliche Ü-3-Plätze. Hindenberg: "Wir wissen natürlich um die mangelnden finanziellen Ressourcen in vielen Kommunen und sehen auch die Wirtschaft in der Pflicht, sich in diesem Bereich zu engagieren. Dennoch gibt es auch selbstgemachte Probleme, da es in unserer Region etwa kein übergeordnetes Anmeldeverfahren gibt. So fehlt es an einer Übersicht über die genauen Bedarfe in Bonn/Rhein-Sieg." Die Wirtschaft benötige flexible Betreuungszeiten von der Krippe bis zur Schule. Immer mehr Unternehmen reagierten darauf mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten. "Auch der Ausbau und die Unterstützung der Kinderbetreuung sowie finanzielle Unterstützung stehen bei den Unternehmen verstärkt auf der Maßnahmenagenda", so Hindenberg.