PresseKat - WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Erfolg für CLLB Rechtsanwälte

WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Erfolg für CLLB Rechtsanwälte

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Stadtsparkasse Hannover verpflichtet sich, € 25.000,00 an einen Anleger der MS Santa-B Schiffe, des MPC Rendite-Fonds Leben plus VI und der HCI Shipping Select 27 zu bezahlen:

(firmenpresse) - München, 7. Juli 2014 – Die Stadtsparkasse Hannover hat sich in einem vor dem Landgericht Hannover geschlossenen widerruflichen Vergleich verpflichtet, an einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger einen Betrag i.H.v. € 25.000,00 zu bezahlen. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung durch die Stadtsparkasse Hannover in den Jahren 2006 bis 2008 eine Beteiligung an den Schiffsfonds MS Santa B-Schiffe und HCI Shipping Select 27 und an dem Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus VI gezeichnet hatte. Der Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von der Sparkasse Hannover fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Darüber hinaus sei er nicht auf die hohen Eigenkapitalbeschaffungskosten und die Rückvergütungen hingewiesen worden. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage beim Landgericht Hannover ein. Die Sparkasse reagierte hierauf, indem sie gegenüber ihrem eigenen Kunden den Vorwurf des versuchten Prozessbetruges erhob – dies, obwohl die Sparkasse Hannover bereits außergerichtlich einen Vergleich angeboten hatte und zugleich eingestand, nicht über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt zu haben.

„Offenbar wollte die Gegenseite unseren Mandanten mit dieser Prozesstaktik unter Druck setzen“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren führte. „Im Kern blieb dies aber erfolglos. Wir wiesen darauf hin, dass der Vorwurf der Stadtsparkasse angesichts des Eingeständnisses der Pflichtverletzung keinesfalls haltbar und das Gericht daher verpflichtet war, das Verfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen. Um diese rechtlichen Weiterungen zu verhindern, blieb letztlich für die Beklagte nach unserer Einschätzung nur die Möglichkeit, einen Vergleich anzubieten.“

Hinzu kam, dass sich das Landgericht Hannover hinsichtlich der Pflichtverletzung „Nichtaufklärung über Rückvergütungen“ der Rechtsansicht von CLLB Rechtsanwälte anschloss. „Im Ergebnis einigte man sich dann auf einen 52/48 % - Vergleich zu Gunsten unseres Mandanten. Dieser Vergleich kann zwar noch widerrufen werden, wir gehen allerdings nicht davon aus, dass dies im Interesse der Stadtsparkasse Hannover sein dürfte.“





Die Rechtsansicht des Landgerichts Hannover bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“

CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Nähere Informationen können Interessierte der Homepage „CLLB-Schiffsfonds.de“ entnehmen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de; www.cllb-schiffsfonds.de



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Datum: 10.07.2014 - 11:03 Uhr
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