PresseKat - Empfehlungsmarketing im Geschäftskundengeschäft: Tell-a-friend doch erlaubt?

Empfehlungsmarketing im Geschäftskundengeschäft: Tell-a-friend doch erlaubt?

ID: 1081948

Neues Urteil des Kammergerichts eröffnet Chancen für rechtskonformes Online-Empfehlungsmarketing.

(firmenpresse) - Für viele Unternehmen, auch im Geschäftskundenbereich, ist das Empfehlungsmarketing ein wichtiges Instrument im Online Marketing. Gerade bei der Verwendung von Hilfsmitteln im Internet lauern jedoch oft rechtliche Hindernisse. mellowmessage hatte bereits im Februar über einen BGH-Beschluss berichtet, welcher die sogenannte Tell-a-friend-Funktion wettbewerbsrechtlich als rechtswidrig eingestuft hatte. Zum Verständnis: Über die Tell-a-friend-Funktion auf Websiten können Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens weiterempfohlen werden. Der BGH stufte dies als gesetzwidrige Werbe-Belästigung ein.

Nun hat ein Urteil des Kammergerichts Berlin-Schöneberg dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Hier ein kleiner Rückblick, um zu erklären worum es geht: Zentraler Punkt der Diskussion war ein Urteil des Landgerichts Berlin, zu einer umstrittenen Facebook-Funktion. Diese ermöglicht Facebook-Nutzern, neue Kontakte zu Facebook einzuladen falls diese noch nicht als Nutzer registriert sind. Das Landesgericht Berlin stufte dies als gesetzwidrige Werbemaßnahme ein. Im nun vorliegenden Revisionsurteil des Kammergerichts Berlin wird diese Entscheidung bestätigt, was auch zu erwarten war.

Anwalt Daniel Schätzle schaute sich die Begründung des Urteils für das Online Marketing Portal „Online Marketing Expert-Site“ etwas genauer an und findet diese äußerst interessant. Er sieht darin sogar Andeutungen für eine rechtlich erlaubte Verwendung der Tell-a-friend-Funktion:

„Es kann an einer E-Mail-Werbung des Unternehmens fehlen, wenn das Unternehmen zwar Nutzer auffordert, anderen Verbrauchern Einladungs-E-Mails zu übersenden, das Unternehmen dabei aber nur technische Hilfestellung leistet, damit die Nutzer bequem eine solche eigene persönliche Einladungs-E-Mail an Verwandte, Freunde und Bekannte versenden können. (…) Der für das Unternehmen werbende Effekt wird dabei durch den privaten Zweck der Einladungs-E-Mail verdrängt. (…) Es muss keinem Verbraucher verwehrt werden, Freunden und Bekannten in einer E-Mail einen konkreten Hinweis auf ein von ihm für gut befundenes Produkt zu geben.“





Dem Anwalt zufolge erfüllt das Online Marketing Werkzeug mit der Tell-a-friend-Funktion durchaus diese Anforderungen. Seine Empfehlung:
• Empfehlungsmails sollten über die E-Mailadresse des Kunden statt des Unternehmens gesendet werden.
• Der Absender der Empfehlung sollte die E-Mail (Betreff und Inhalt) selbst formulieren können.
• Das Unternehmen sollte auf Werbung verzichten.
• Technisch sollte der Versand von Massenmails ausgeschlossen sein.

Fazit: Wie die Beschlüsse des BGH und des Kammergerichts Berlin zeigen, gibt es nach wie vor keine allgemein gültigen Rechtsvorschriften für die Tell-a-friend Funktion. Um sicher zu gehen, empfiehlt mellowmessage die Verwendung von mailto- und Social Share-Funktionen. Weitere Informationen dazu finden Sie in den mellowmessage News vom Februar 2014.
mellowmessage berät Sie gerne über das Potential des Social Marketings für Ihr Unternehmen. Mehr dazu unter www.mellowmessage.de/kontakt.html?utm_source=firmenpresse&utm_medium=presseportal&utm_campaign=news_kw_27_2014


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die mellowmessage GmbH wurde 1997 gegründet. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Leipzig und Niederlassungen in Stuttgart und München. Als Digital-Marketing-Agentur (B2B) positioniert mellowmessage international agierende Unternehmen auf dem digitalen Markt. Das Full-Service-Portfolio umfasst die langfristige strategische Beratung und die Produkte B2B Online Marketing, Business Websites, Mobile Business Apps und Business Online Shops. Kunden der Agentur sind zum Beispiel Industrieunternehmen wie der Hersteller von Halbleiter-Bauelementen Semikron. Derzeit arbeiten 73 Mitarbeiter bei mellowmessage. Im Jahr 2013 erzielte das Unternehmen einen Jahresumsatz von 4.1 Millionen Euro. Weitere Informationen unter http://www.mellowmessage.de?utm_source=firmenpresse&utm_medium=presseportal&utm_campaign=news_kw_27_2014



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Bereitgestellt von Benutzer: mellowmessage
Datum: 08.07.2014 - 16:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Lydia Lüttich
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Kategorie:

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