PresseKat - Gabriel begrüßt EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energi

Gabriel begrüßt EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien

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(PresseBox) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in seinem heutigen Grundsatz-Urteil bestätigt, dass nationale Fördersysteme nicht für ausländischen Strom aus erneuerbaren Energien geöffnet werden müssen. Er sah keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit, da nationale Fördersysteme nach der geltenden Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klima- und Energieziele erforderlich sind. Der EuGH machte darüber hinaus deutlich, dass "grüner Strom" nur noch schwer nachweisbar ist, sobald er ins Netz eingespeist wurde. Deshalb verwies er auf die von der Richtlinie eingeführten Kooperationsmechanismen zur freiwilligen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um solche Herausforderungen zu lösen.
Bundesminister Gabriel: "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht."
Darüber hinaus betonte Bundesminister Gabriel, dass die zunehmende Binnenmarktintegration weiterhin klares Ziel bleibe: "Es ist mir wichtig klarzustellen, dass es nicht darum geht, nationale Märkte für erneuerbare Energien voneinander abzuschotten. Ganz im Gegenteil: Wir sollten gemeinsam an einer zunehmenden regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien arbeiten. Dieser Prozess muss aber schrittweise und im gegenseitigen Einvernehmen sowie zum beiderseitigen Vorteil erfolgen. Ich bin daher froh, dass der EuGH diesen Weg ausdrücklich bestätigt hat."





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Datum: 01.07.2014 - 12:03 Uhr
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