(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete Sami Khedira sowie seine Familie in ihren
presserechtlichen Angelegenheiten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung
wird anwaltlich versichert.
Aus Anlass einer EXPRESS-Berichterstattung von gestern in
EXPRESS-Online bitten mich meine Mandanten auf Folgendes hinzuweisen:
Der im EXPRESS und nunmehr auch in anderen Medien im Zusammenhang
mit den Eltern meines Mandanten mitgeteilte Sachverhalt ist ein rein
privater Vorgang, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben.
Von daher ist eine Berichterstattung über diesen Sachverhalt
unzulässig, unabhängig davon, dass die Berichte in Teilen nicht der
Wahrheit entsprechen. Meine Mandanten werden sich auch zu diesem
Vorfall nicht weiter äußern. Ich bitte Sie daher von einer Übernahme
der genannten Berichterstattung Abstand zu nehmen.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
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