(ots) - Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft -
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes -
haben eine neue überbetriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer
auf den Weg gebracht. Die Tarifliche Rentenbeihilfe (TRB) ersetzt ab
01.01.2016 das seit 1957 geltende größtenteils umlagefinanzierte
System. Die Umstellung auf eine beitragsgedeckte Zusatzversorgung
wurde insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig,
die dazu führt, dass immer weniger Bauarbeitnehmer immer mehr
Rentenbeihilfebezieher finanzieren müssen: Kamen 1991 noch
durchschnittlich 4,4 Arbeitnehmer auf einen Leistungsbezieher, so
sind es 2013 gerade noch 1,8 Arbeitnehmer.
Dies führte dazu, dass die Finanzierung der Rentenbeihilfe auf
gleichem Auszahlungsniveau seit 2008 nur durch Beitragserhöhungen
sichergestellt werden konnte. "Mit der Einführung der TRB wird das
Ziel verfolgt, eine zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft
zu etablieren, die zukunftssicher ist, auf stabilen Beiträgen basiert
und eine attraktive Zusatzrente für die Arbeitnehmer sicherstellt",
erklärt SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Manfred Purps. "Die neue TRB macht
die Baubranche attraktiver und ist auch für SOKA-BAU ein wichtiger
Meilenstein."
Die TRB wird künftig auch für Beschäftigte in den neuen
Bundesländern und für Auszubildende gelten. Darüber hinaus erhalten
in den alten Bundesländern Beschäftigte, die am 31.12.2015 das 50.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und/oder Beschäftigte, die nach
dem 31.12.2015 erstmals in das Baugewerbe eintreten, einen
TRB-Vertrag. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2016 schon im
Baugewerbe tätig waren und am 31.12.2015 das 50. Lebensjahr vollendet
haben, gilt weiter das bisherige System.
Es gibt künftig keine wartezeitenabhängige Leistung, sondern jeder
erworbene Versorgungsbaustein erhöht von Anfang an die Altersrente.
Die Beiträge für die TRB werden wie bisher bei gewerblichen
Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt. Für die
alten Bundesländer werden die Beiträge ab 2016 bei 3,8 Prozent und ab
2018 bei 3,2 Prozent liegen; in den neuen Bundesländern werden die
Beiträge von 0,6 Prozent im Jahr 2016 auf 1,0 Prozent im Jahr 2020
ansteigen. Für Angestellte wird ein fester Monatsbeitrag erhoben.
Die TRB wird auch Arbeitnehmern zugutekommen, die eine
Erwerbsminderungs- bzw. eine Unfallrente erhalten. Dabei wird auf
Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine fiktive unveränderte
Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt. Die so errechnete
Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt.
Außerdem erhalten Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers
fehlende Beitragszahlungen bis zu drei Monate gutgeschrieben. "So
bleibt auch in der neuen TRB der Solidaraspekt, den die
Tarifvertragsparteien bereits in die alte Rentenbeihilfe
eingearbeitet hatten, erhalten", sagt SOKA-BAU-Vorstandsmitglied
Wolfgang Koberski.
Sichergestellt ist auch, dass durch die Einführung der TRB kein
Arbeitnehmer schlechter gestellt wird. Denn bei der Prüfung der
Rentenansprüche wird ein Günstigervergleich nach dem alten und dem
neuen System durchgeführt und der jeweils höhere Anspruch wird
ausgezahlt.
Pressekontakt:
SOKA-BAU
Michael Delmhorst
Telefon: 0611 707-2100
E-Mail: MDelmhorst(at)soka-bau.de