PresseKat - Gesetzentwurf: Reform der Künstlersozialkasse

Gesetzentwurf: Reform der Künstlersozialkasse

ID: 1076671

Ab 2015 werden die Prüfungen zur Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse verschärft. Das Kabinett beschloss Anfang Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles (SPD). Sechsmal so viele Prüfungen mit einem Plus von 32 Millionen Euro erwarten Experten. Alle Unternehmen, die Leistungen im publizistischen oder künstlerischen Umfeld beziehen, müssen Abgaben leisten. Sonst drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge sowie hohe Bußgelder. Mit VEDA FA Finanzen erhalten Unternehmen Transparenz über ihre Beitragspflicht – für jeden Dienstleister, für jede Buchung und ganz ohne das mühsame Zusammensuchen von Belegen.

(firmenpresse) - Die Künstlersozialkasse (KSK) gibt es seit 1983. Als Abteilung der Unfallkasse des Bundes sichert sie den sozialen Schutz für freiberufliche Künstler und Publizisten. Unternehmen, die deren Leistungen beziehen, sind beitragspflichtig und müssen sich an der sozialen Absicherung dieser Berufsgruppen beteiligen.

In vielen Unternehmen herrscht Ungewissheit über die Abgabepflicht. Wesentlich ist, dass alle, die Leistungen im weiteren Umfeld Wort, Musik, Bildende oder Darstellende Kunst von freien Dienstleistern beziehen, nach dem Solidaritätsprinzip jährliche Beiträge zahlen müssen. Soweit das Unternehmen die Leistung der Freiberufler für die öffentliche Verwertung oder Vermarktung nutzt. Eine rein interne Verwendung wäre in diesem Zusammenhang abgabenfrei.

Reform der Prüfungen
Bereits seit 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer turnusmäßigen Prüfungen einen Teil der Arbeitgeber auf Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Die Rentenversicherungsträger sind künftig gesetzlich dazu verpflichtet, diese Prüfungen bei allen Arbeitgebern durchzuführen. Schärfere Kontrollen sollen die KSK sichern. Ab 2015 darf die KSK laut Gesetzentwurf zusätzlich selbstständig prüfen. Bei konkretem Verdacht kann sie sofort einschreiten.

Um Unternehmen die Aufzeichnungspflicht für die Abgabe zu erleichtern, bietet VEDA FA Finanzen folgende Funktionen:


- Kennzeichnung eines Personenkontos als Künstlerkonto
- direkte Kennzeichnung bei der Buchung
- Korrekturen jederzeit möglich
- aussagekräftige Auswertung


Mit VEDA FA Finanzen sind Unternehmen in der Lage, gesetzliche Vorschriften einzuhalten, Risiken sicher und frühzeitig zu erkennen und Liquidität sowie Ertragskraft des Unternehmens langfristig zu erhalten.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die VEDA GmbH gestaltet Unternehmenslösungen in den Bereichen Human Resources,
Finance & Accounting und IT. Innovative Softwareanwendungen, Consulting,
Infrastrukturkonzepte und Outsourcing: VEDA bietet einen ganzheitlichen Ansatz, der sich
passgenau an der Dynamik von Kundenprozessen orientiert. Unternehmen aller Branchen –
vom Mittelstand bis zum Großkonzern – setzen mit Begeisterung auf Lösungen von VEDA,
deren Stärke und ökonomische Nachhaltigkeit auch aus mehr als 35 Jahren Expertise
erwächst. Innovation, Qualität und Kompetenz sind die Säulen unserer Arbeit. In einem
engagierten Team arbeiten 150 Professionals begeistert daran, Kundenanforderungen in
Prozesse und Strukturen umzusetzen, die mit Sicherheit zum Erfolg führen.



Leseranfragen:

VEDA GmbH
Andrea Goffart (freie Mitarbeiterin)
Carl-Zeiss-Straße 14
52477 Alsdorf
Telefon: +49 (0) 2404 5507-1347
E-Mail: andrea.goffart(at)veda.net
www.veda.net



PresseKontakt / Agentur:

VEDA GmbH
Andrea Goffart (freie Mitarbeiterin)
Carl-Zeiss-Straße 14
52477 Alsdorf
Telefon: +49 (0) 2404 5507-1347
E-Mail: andrea.goffart(at)veda.net
www.veda.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Alfahosting bietet Kunden 2-Faktor-Authentifizierung Kronos überflügelt Workforce Management Markt
Bereitgestellt von Benutzer: andreagoffart
Datum: 26.06.2014 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1076671
Anzahl Zeichen: 2539

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Allgemeines & Information


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzentwurf: Reform der Künstlersozialkasse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VEDA GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

VEDA GmbH konzentriert sich auf das Kerngeschäft HR ...

„Mit der Konzentration auf die Kernkompetenz HR bieten wir eine klare strategische Ausrichtung für Kunden und Interessenten“, erklärt Klaus Pohlmann, Geschäftsführender Gesellschafter der VEDA GmbH und betont, dass ganzheitliche Lösungskonze ...

VEDA Horizon: kollaboratives Bewerbermanagement ...

Mit der neuen, kollaborativen HR-Software VEDA Horizon können Unternehmen ihren Erfolg mit einem schnellen und wertschätzenden Bewerbermanagement sichern. Qualität und Reaktionsgeschwindigkeit im Recruiting steigen deutlich, da Mitarbeiter und Fü ...

VEDA Horizon erfolgreich im Markt ...

„Uns ist an einer leicht verständlichen und einfach bedienbaren Lösung gelegen“, erklärt Anja Reinl, Personalverantwortliche bei Stumpp+Schüle. „Die einheitliche Plattform, die alle erforderlichen Daten und die Zusammenarbeit im Unternehmen ...

Alle Meldungen von VEDA GmbH