PresseKat - Wann macht ein Zwischenzeugnis Sinn?

Wann macht ein Zwischenzeugnis Sinn?

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Ist es sinnvoll, den Arbeitgeber um ein Zwischenzeugnis zu bitten? Oder habe ich dann schlechte Karten, weil der Chef glaubt, ich will das Unternehmen verlassen? In welchen Fällen kann – und soll – ich ein Zwischenzeugnis anfordern? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer.

(firmenpresse) - Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Bei einem „triftigen Grund“ hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zwischenbeurteilung. Diese Gründe können sein: Betriebsübergang, Vorgesetztenwechsel, Aufhebungsvertrag zu einem späteren Termin, Änderung der eigenen Tätigkeit oder der Abteilung, Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel durch Elternzeit für mehr als 1 Jahr. Oft ist das Recht auf ein Zwischenzeugnis auch in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgeschrieben.

Und – ja, ein Zwischenzeugnis ist sinnvoll. Wer gute Leistungen erbracht hat, sollte sich diese auch bescheinigen lassen. Zum einen, weil es im Falle einer Bewerbung sehr hilfreich ist seine Erfolge, Fachkenntnisse und Berufserfahrung belegen zu können und zum zweiten, weil eine Beurteilung auch immer im Blickwinkel des Betrachters liegt. Eine spätere Beurteilung durch einen neuen Vorgesetzten kann durchaus anders ausfallen als die des derzeitigen Vorgesetzten.

Wird dann irgendwann ein Endzeugnis erstellt, muss die – hoffentlich sehr gute bis gut – Beurteilung des Zwischenzeugnisses mit einfließen und darf nicht vollkommen davon abweichen. Sind dem Arbeitnehmer also ein oder mehrere gute bis sehr gute Zwischenzeugnisse ausgestellt worden, kann er damit nachweisen, dass seine Leistungen nicht durchgängig schlecht waren und hat damit Anspruch auf ein entsprechend gutes Endzeugnis.

Aber Vorsicht vor Beurteilungen aus der Textbausteinkonserve! Achten Sie als Arbeitnehmer darauf, dass Ihre persönlichen Kompetenzen und Stärken in das Zeugnis einfliessen! Im Falle einer Bewerbung ist ein Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis Teil Ihrer Visitenkarte. Deshalb sollte das Zeugnis zumindest bei Führungskräften und in gehobenen Jobs die individuellen Leistungen widerspiegeln!


Karin Fischer
Heilenbeckeweg 1
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Tel: 0211 23 13 93
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Datum: 17.06.2014 - 10:33 Uhr
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