(ots) - Der Eigentümerverband Haus & Grund und der
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben ihre im August 2008
erstmals gemeinsam herausgegebenen Bauvertragsmuster an die am 13.
Juni 2014 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen angepasst. Ab diesem
Stichtag steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem
Bauunternehmer in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der
Bauunternehmer muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht
belehren. Weiterhin treffen den Bauunternehmer neue
Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen
muss.
Durch die Überarbeitung der Verbraucherbauverträge sind sowohl die
Informationspflichten als auch das Widerrufsrecht des Verbrauchers in
die Bauvertragsmuster eingearbeitet worden. Die aktualisierten
Vertragsmuster sind ab dem 13. Juni 2014 kostenlos bei den
ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen und Mitgliedsbetrieben, in
Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten.
Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann erklärte dazu: "Mit
diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen
ausgewogene und rechtssichere Bauvertragsmuster zur Verfügung."
ZDB-Präsident Dr. Hans-Hartwig Loewenstein empfahl den
ZDB-Mitgliedern und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu
verwenden. "Diese Verträge sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit und
gegenseitiges Vertrauen beim Bauen", sagte Loewenstein.
Die neuen Vertragsmuster erleichtern den Vertragspartnern die
Einschätzung, ob dem Verbraucher als Bauherrn ein Widerrufsrecht
zusteht oder nicht. Ausführliche Erläuterungen erklären anhand von
Beispielen die geänderte Gesetzgebung und ermöglichen den
Vertragsparteien durch die entsprechenden Ankreuzvarianten die
gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Bei der Überarbeitung wurde
besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Vertragsmuster weiterhin
anwenderfreundlich zu gestalten. Nach Informationen der beiden
Verbände stehen den Interessierten auch zukünftig ein Bauvertrag für
die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise
Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, sowie ein
Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmers
mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des
Eigentümers zur Verfügung. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche
Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen der
Verträge geben.
Beide Verträge können unter www.hausundgrund.de sowie www.zdb.de
als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt
werden.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de
www.zdb.de