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Auch ein Rauchmelder braucht Pflege
Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus,
das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem
Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden
mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es
mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene
Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur
Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und
Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft
unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen
Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.
Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte
Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der
Angabe "EN 14604" versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das
CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen
Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa
verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige
Qualitätszeichen "Q". Rauchmelder mit dem "Q" werden einer
erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre
Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von
Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere
Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine
Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. "Damit Käufern, die
besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine
verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das "Q"
als unabhängiges Qualitätszeichen", erklärt Christian Rudolph,
Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.
Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht
müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren
angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert
erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen
können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der
Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit
mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden
nicht vergessen.
Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn
z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist.
Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. "Eigentümer,
die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die
Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die
Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach
Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber
noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert
werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen
sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel
erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet", so Mike
Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.
Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher
gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den
bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention "Q-Geprüfte
Fachkraft für Rauchwarnmelder" erfüllt und damit über die geeigneten
Qualifikationen verfügt.
Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist,
ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Alle Informationen
zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern
allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Kontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
Claudia Groetschel
redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de
Tel.: 030/44 02 01 30