PresseKat - Anleger werden doppelt bestraft

Anleger werden doppelt bestraft

ID: 1069161

Anleger, die ihr Geld durch betrügerische Schneeballsysteme verloren haben, werden weiterhin "doppelt" bestraft. Der Bundesfinanzhof bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach Erträge und Gewinnausschüttungen in jedem Fall versteuert werden müssen. Dies gilt sogar dann, wenn die Ausschüttungen gar nicht ausbezahlt, sondern bei der Gesellschaft wieder angelegt wurden.

(firmenpresse) - Das Vorgehen der Betrüger ähnelt sich sehr. Vermeintlich lukrative Anlagen werden insbesondere bei Kleinanlegern mit hohen Renditeaussichten angepriesen. In der Anfangsphase werden die hohen Ausschüttungen oftmals auch tatsächlich bezahlt, allerdings sieht der Kleinanleger nicht, woher die Zahlungen stammen. In der Regel werden für die Auszahlungen die Einlagen neu geworbener Anleger benutzt, die ihrerseits wieder Ausschüttungen von weiteren Anlegern erhalten. Fertig ist das perfekte Schneeballsystem. Es versteht sich von selbst, dass bei diesem Vorgehen auch genügend "Einkünfte" für die Initiatoren der Anlage anfallen.

Wenn keine neuen Anleger mehr geworben werden können, platzt das System und die Betrüger sind häufig bereits nicht mehr aufzufinden oder zumindest die angelegten Gelder zu einem Großteil verschwunden oder verschleudert. Die Anleger müssen in diesem Fall meist mit einem Totalverlust leben.

Doch damit nicht genug:

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr (Urteil vom 11.02.2014, VIII R 25/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach auch im Falle von betrügerischen Schneeballsystemen erhaltene oder wieder angelegte Ausschüttungen als Kapitalerträge zu versteuern sind. Für die Anleger bedeutet dies nicht nur, dass das Kapital komplett verloren ist, sondern auch, dass zusätzlich zum Totalverlust noch teilweise erhebliche Forderungen des Finanzamtes auf sie zukommen.

Aus diesem Grunde kann nur erneut eindringlich davor gewarnt werden, Kapitalanlagen ohne intensive Prüfung des Geschäftsmodells und der bestehenden Risiken abzuschließen.

Lassen Sie daher umgehend sämtliche abgeschlossene Kapitalanlagen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.

Gerne stehe ich als spezialisierter Fachanwalt für diese Prüfung zur Verfügung.

Torsten Senn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.

Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.

In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.

Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.



Leseranfragen:

Kesselstr. 19
70327 Stuttgart
Tel.: 0711 / 945585588
Fax: 0711 / 945585520
mail(at)rechtsanwalt-senn.de
http://www.rechtsanwalt-senn.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Staatssekretär Beckmeyer: Wir wollen mit den arabischen Ländern Partnerschaft auf Augenhöhe Bilfinger Bauperformance GmbH mit neuem Auftritt  Integration der Zukäufe  Verschmelzung vollzogen
Bereitgestellt von Benutzer: rasenn
Datum: 05.06.2014 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1069161
Anzahl Zeichen: 2336

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.06.2014

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anleger werden doppelt bestraft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Torsten Senn (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

MPC Best Select Private Plan GmbH & Co. KG senkt Prognosen ...

Durch die Gesellschafter wurde im Juli 2013 ein Investitions- und Beitragsstopp beschlossen, wodurch weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Laut Gesellschaft kann daher "Das konzeptionell in Aussicht gestellte Auszahlungspro ...

Klage auf Rückzahlung von Ausschüttungen abgewiesen ...

Die Fondsgesellschaft hatte einige Anleger auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verklagt und sich auf einen Gesellschafterbeschluss aus dem Jahre 2012 berufen. Hierbei wurde beschlossen, dass die Gesellschafter EUR 3,6 Mio. aus einer Kapitaler ...

Neue Insolvenzen - Vielen Anlegern droht Totalverlust ...

Alleine in den letzten Wochen sind über das Vermögen folgender Gesellschaften bei den genannten Amtsgerichten Insolvenzverfahren eröffnet worden: - Sinus Invest AG, AG Nürnberg - MS "Carola" GmbH & Co. KG, AG Flensburg - MS ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Torsten Senn