PresseKat - Eltern dürfen Steuerklasse für höheres Elterngeld wechseln

Eltern dürfen Steuerklasse für höheres Elterngeld wechseln

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Eltern dürfen Steuerklasse für höheres Elterngeld wechseln

(pressrelations) - burg/Zürich, den 30.07.2009) Die Zahlstellen für Elterngeld dürfen dieses nicht mehr mit der Begründung kürzen, die Eltern hätten "missbräuchlich" die Lohnsteuerklassen gewechselt. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Danach ist ein Steuerklassenwechsel mit dem Ziel, ein höheres Elterngeld zu erzielen, nicht als rechtsethisch verwerflich und damit als rechtsmissbräuchlich anzusehen (Urteil vom 25.6.09, Az. B 10 EG 3/08 R, B 10 EG 4/08 R). "Eltern, die jetzt noch einen Bescheid erhalten, in dem das Elterngeld um den sich aus dem Steuerklassenwechsel ergebenden Effekt gekürzt wird, sollten innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und auf die Entscheidung des BSG verweisen", rät Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hartmut Dicke von der Trewitax GmbH in Endingen/Freiburg.

Mit der Einführung des Elterngeldes hatte das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend per Richtlinie verfügt, dass Vorteile aus einem Steuerklassenwechsel bei der Bemessung des Elterngeldes unberücksichtigt bleiben. Das Problem: Das Elterngeld bemisst sich nach dem durchschnittlich erzielten Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Auf Basis dieser Bemessungsgrundlage werden 67 % gezahlt, mindestens jedoch 300 ? und höchstens 1.800 ? pro Monat. "Das war für viele Eltern Anlass, den elterngeldberechtigten Ehegatten aus der Lohnsteuerklasse V mit ihren hohen Steuersätzen in die wesentlich günstigere Lohnsteuerklasse III umzustufen", erläutert Dicke, "denn in der Praxis nehmen meist auch diejenigen Ehepartner das Elterngeld in Anspruch, die über das niedrigere Einkommen verfügen."

Das Ministerium wollte Rechtsmissbrauch unterstellen: Ein solcher Steuerklassenwechsel, bei dem das höhere Einkommen dann noch höher besteuert werde, sei ohne Berücksichtigung des Elterngeldes wirtschaftlich nachteilig. Die BSG-Richter stuften diesen Schritt im Vorfeld der Geburt eines Kindes hingegen als legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit ein. Lediglich rückwirkend bleibt eine Änderung der Steuerklassen ausgeschlossen.





Dicke, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist, rät Ehepartnern mit Kinderwunsch zur Vorsorge: "Im Hinblick auf die Höhe des Elterngeldes sollte mindestens ein Jahr vor Beginn des Bezuges derjenige Partner die günstigere Lohnsteuerklasse wählen, der später voraussichtlich auch das Elterngeld in Anspruch nimmt." Das bedeute zwar zunächst geringere Nettobezüge. Im Rahmen der steuerlichen Jahresveranlagung gleiche sich dieser Unterschied jedoch wieder aus. "Zu berücksichtigen ist allerdings auch", warnt Dicke vor undurchdachtem Handeln, "dass andere Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld I ebenfalls an der Höhe des Nettolohns anknüpfen."

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Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Trewitax ist ein Netzwerk rechtlich selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit insgesamt sechs Niederlassungen in Süddeutschland und in der Schweiz. Die Kunden werden in allen Belangen auf Partnerebene beraten, flexibel und nachhaltig ? insbesondere auch im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz.

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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Trewitax GmbH
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Datum: 30.07.2009 - 09:47 Uhr
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