PresseKat - 'Ihr Recht als Fahrgast': Neues Faltblatt informiert Bahnkunden

'Ihr Recht als Fahrgast': Neues Faltblatt informiert Bahnkunden

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"Ihr Recht als Fahrgast": Neues Faltblatt informiert Bahnkunden

(pressrelations) - >Ab heute gelten die neuen Fahrgastrechte. Bahnkunden erhalten bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung. Taxi- oder Hotelkosten bis zu einer Höhe von 80 Euro werden erstattet, wenn nachts kein Weiterkommen mehr möglich ist. Bei einer Verspätung ab 20 Minuten dürfen Fahrgäste kostenlos in einen teureren Zug umsteigen.

Die Entschädigung wird in bar am Schalter ausgezahlt. Voraussetzung ist: Die Kunden legen ein ausgefülltes Fahrgastrechteformular, auf dem die Verspätung bestätigt wurde, vor sowie die Originale der Fahrkarten. Formular und Bestätigung erhalten sie bereits im Zug beim Schaffner. Was Fahrgäste sonst noch beachten müssen, um schnell an ihr Geld zu kommen, welche Entschädigung Inhabern von Zeitfahrkarten zusteht und wann die Unternehmen nicht zahlen müssen, erklären das Verbraucherschutzministerium Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale in einem neuen Faltblatt.

Das Faltblatt "Ihr Recht als Fahrgast" enthält außerdem Ansprechpartner für Beschwerden und Streitfälle sowie alle Basisinformationen rund um das Thema Fahrgastrechte.

"Ihr Recht als Fahrgast" steht ab heute auf der Seite des Ministeriums unter www.mufv.rlp.dezum Download zur Verfügung.


Faltblatt: "Ihr Recht als Fahrgast"
Ab dem 10. August liegt es bei den rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen, Stadtbüchereien, Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen kostenlos zum Abholen bereit.

Es kann auch direkt beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Frau Klink) angefordert werden, Telefon 06131-16-4468, Mail: karin.klink(at)mufv.rlp.de


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Stefanie Mittenzwei
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Datum: 29.07.2009 - 13:17 Uhr
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