MÜCKE: Rechte für Bahnkunden kaum verbessert
(pressrelations) - >Auch die neuen Ausgleichsregelungen für Bahnkunden sind absolut ungenügend. Nach wie vor haben Fahrgäste erst bei einer Verspätung ab einer Stunde Anspruch auf prozentuale Entschädigung. Damit geht auch weiterhin der Großteil der Verspätungsopfer leer aus. Die neuen Vorschriften geben der Bahn keinerlei Anreiz, die Pünktlichkeitsrate ihrer Züge zu verbessern. Die FDP hat sich daher dafür eingesetzt, dass Kunden bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten Anspruch auf Entschädigung haben. Wer in Zeiten von High-Speed-Strecken und saftigen ICE-Aufschlägen die Fahrgäste länger als eine halbe Stunde ohne jegliche Entschädigung warten lässt, hat deren Interessen aus den Augen verloren. Der FDP-Antrag wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition abgelehnt.
Einen echten Rückschritt stellen die neuen Regelungen für Inhaber von Zeitfahrkarten dar. Nach der Verordnung besteht für sie erst dann ein Anspruch auf Entschädigung "in angemessener Höhe", wenn es wiederholt zu Verspätungen oder Zugausfällen gekommen ist. Bislang bestand nach der Kundencharta der DB ein einklagbarer Anspruch für jede einzelne Verspätung. Vielfahrer sind gegenüber anderen Kunden damit klar benachteiligt. Fahrgäste, die bis zu einem Jahr in Vorleistung gegangen sind, sind bei vereinzelten Verspätungen auf das Wohlwollen der Bahn angewiesen. Diese Ungleichbehandlung kann nicht hingenommen werden.
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