Neue Fahrgastrechte und neue Schlichtungsstelle
VCD: Rechte von Fahr- und Fluggästen in Gefahr
(pressrelations) - >Berlin, 27.07.09: Aus Sicht des Verkehrsclub Deutschlands e.V. (VCD) ist trotz des am Mittwoch in Kraft tretenden Fahrgastrechtegesetzes nicht sichergestellt, dass Fahr- und Fluggäste künftig ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen können. Aufgrund einer fehlenden, gleichwertigen Nachfolgerin für die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD seien Bahn- und Flugkunden mittelfristig gegenüber den Verkehrsunternehmen künftig eher schlechter gestellt. Durch die komplette Neugründung einer Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr im Rahmen des neuen Gesetzes drohe ein Vakuum in der Bearbeitung von Kundenbeschwerden. In ihrer derzeitigen Form könne die neue Stelle zudem keine Anfragen von Fluggästen mehr entgegennehmen, was bei der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD fünf Jahre lang möglich war. Kritik übt der VCD auch an dem von den Bahnunternehmen erstellten Beschwerdeformular bei Zugverspätungen. Dessen Unübersichtlichkeit schrecke Kunden ab, ihr Recht auf Entschädigung wahrzunehmen.
Michael Gehrmann, Bundesvorsitzender des VCD: *Fünf Jahre lang wurden Steuergelder in den Aufbau der erfolgreichen, neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD gesteckt. Diese Stelle wird nun komplett abgeschafft und durch eine neue ersetzt, ohne Übergabe und ohne die gesammelten Erfahrungen und Kontakte weiter zu nutzen. So werden die Beschwerden von Kunden des öffentlichen Verkehrs nicht nahtlos weiterbearbeitet werden können. Dies ist nicht nur ein herber Rückschlag für die Rechte von Bahn- und Fluggästen sondern auch eine enorme Verschwendung von Steuergeldern und damit ein Armutszeugnis für die Politik." Die zuständigen Ministerien für Verbraucherschutz und Verkehr müssten hier dringend nachbessern, um auch künftig eine professionelle Schlichtung sicherzustellen.
Die Schlichtungsstelle Mobilität arbeitet seit dem 1. Dezember 2004 verkehrsträgerübergreifend unter dem Dach des VCD. Sie gibt Reisenden Hilfestellung bei Problemen im öffentlichen Fernverkehr und führt im Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbei. Die Finanzierung durch das Bundesverbraucherschutzministerium läuft Ende November aus. Ab dann soll die neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr - bisher nur von Bahnverkehrsunternehmen getragen - die Arbeit weiterführen. Bislang habe sich kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt, dem Trägerverein beizutreten, weshalb Beschwerdefälle von Fluggästen nicht bearbeitet werden könnten. Unklar sei, ob sich ausländische Fluggesellschaften überhaupt an der neuen Schlichtungsstelle beteiligen dürften.
Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität: *Bis heute hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD mehr als 13 000 Anfragen vor allem von Bahn- und Flugreisenden bearbeitet. 68 Prozent der Anfragen von Reisenden bei der Schlichtungsstelle Mobilität beziehen sich auf den Verkehrsträger Flugzeug, 30 Prozent auf die Bahn. 84 ausländische Flugunternehmen arbeiten erfolgreich mit der Schlichtungsstelle Mobilität zusammen. Wenn es nicht gelingt, den hohen Anteil an Flugbeschwerden auch in der künftigen Schlichtungsstelle unterzubringen, wird ein Großteil der Verbraucher ab Anfang Dezember im Regen stehen gelassen."
Prof. Klaus Tonner, Beiratsvorsitzender der Schlichtungsstelle Mobilität: *Aufgabe der Politik wäre es gewesen, den richtigen verkehrsträgerübergreifenden Ansatz der Schlichtungsstelle Mobilität zu unterstützen und auch die beiden führenden deutschen Fluggesellschaften zur Mitarbeit zu bewegen. Hier hat die Politik versagt und unterstützt nun eine Einrichtung, deren Ziel sich von vornherein nur auf einen Verkehrsträger beschränkt. Fluggäste bleiben nun mit ihren Problemen entgegen geltendem europäischem Recht allein und sind darauf angewiesen, sich ihre Rechte vor Amtsgerichten zu erkämpfen. Kurz vor der Bundestagswahl ist die Politik beim Verbraucherschutz trotz des neuen Fahrgastrechte-Gesetzes leider eingeknickt."
Kritik übt der VCD auch an dem von den Bahnunternehmen erstellten Beschwerdeformular, das ab Mittwoch beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points erhältlich ist. Anstatt es den Verbrauchern möglichst leicht zu machen, ihre Rechte im Verspätungsfall unbürokratisch und schnell wahrnehmen zu können, müssten sie einen DIN A3 großen Beschwerdebogen mit 48 Fragen ausfüllen. Dies schrecke die Kunden ab. Der VCD weist deshalb Bahnkunden darauf hin, dass eine Beschwerde im Falle einer Zugverspätung auch ohne das Formular möglich ist. Von diesem Recht sollten sie rege Gebrauch machen.
Um Verbrauchern einen guten Überblick über die neuen Fahrgastrechte zu geben, hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD eine entsprechende Broschüre veröffentlicht. Ein pdf der Broschüre kann - auch barrierefrei - unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org/ heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen:
Almut Gaude, VCD-Pressesprecherin, Fon 030/280351-12, Fax 030/280351-10, Mobil 0171/6052409, E-Mail presse(at)vcd.org , Internet www.vcd.org
Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität, Fon 030 / 46 99 70-13, Fax 030 / 46 99 70-10, E-Mail birgit.zandke-schaffhaeuser(at)vcd.org