PresseKat - Der Ehevertrag: Fairplay statt Rosenkrieg

Der Ehevertrag: Fairplay statt Rosenkrieg

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Im Wonnemonat Mai werden die meisten Ehen geplant oder geschlossen. Die im Eherecht spezialisierte ĂŒberörtliche SozietĂ€t Reissner, Ernst & Kollegen empfiehlt den vorbeugenden Blick auf die RealitĂ€t. Wie fĂŒr Gesundheit und Alter, sollte man auch fĂŒr ein Ende des Ehetraums vorsorgen. Rechtzeitig dann, wenn man sich am meisten liebt und vertraut.

(firmenpresse) - Der schönste Tag 
 aber dann. Der Tag der Eheschließung soll nicht nur der schönste Tag im Leben sein, sondern der Beginn eines glĂŒcklichen Lebens zu zweit. Leider erfĂŒllen solche WĂŒnsche sich nicht fĂŒr alle Menschen. Die Durchschnittsehe hĂ€lt nur 14 Jahre und knapp 40 % aller Ehen, in GroßstĂ€dten sogar jede zweite Ehe werden geschieden. Obwohl das so ist, ist der Mai vermutlich der Monat, an dem das Wort „Ehevertrag“ als Unwort gilt. Sehr zu Unrecht und zum eigenen Schaden.

Nur die wenigsten Brautpaare sichern sich ab fĂŒr den Fall der Trennung oder gar Scheidung. Grund hierfĂŒr ist sehr oft, dass man dem Partner nicht vor den Kopf stoßen möchte oder sogar Kosten gescheut werden. Ein Ehevertrag ist jedoch ein Vertrag wie jeder andere auch – ein Fall von FĂŒr- und Vorsorge und ein Beweis dafĂŒr, dass man fair miteinander umgeht. Genau so, wie man fĂŒr seine Gesundheit und fĂŒrs Alter vorsorgt, sollte man auch fĂŒr den Fall des Scheiterns der Ehe vorsorgen. Der richtige Zeitpunkt hierfĂŒr ist sicherlich dann gegeben, wenn man noch verliebt und glĂŒcklich ist.

Im Gegensatz zu frĂŒher sollte in der heutigen Zeit auch der (finanziell) „SchwĂ€chere“ dieses Thema ansprechen. FrĂŒher wurde der Ehevertrag primĂ€r dazu genutzt, um dessen AnsprĂŒche zu begrenzen, heute sollte dieser sich seine AnsprĂŒche sichern lassen. Im Geist der Liebe, die man fĂŒreinander empfindet und sich fĂŒr ein ganzes Leben gegenseitig verspricht.

Jede Frau sollte einen Ehevertrag abschließen, die heute heiratet und Kinder plant. Die sogenannte Lebensstandard-Garantie, auf welche man frĂŒher vielleicht noch bauen konnte gibt es nicht mehr. Vielmehr ist das Prinzip der Eigenverantwortung immer mehr in den Vordergrund gerĂŒckt, so dass auf Grund der aktuellen Gesetzeslage die Kinder betreuenden MĂŒtter kurze Zeit nach einer Scheidung wieder fĂŒr sich selbst sorgen mĂŒssen. Einen lebenslangen Unterhaltsanspruch gibt es nicht mehr. In einem Ehevertrag kann die Höhe des Unterhalts und insbesondere die Dauer der Unterhaltszahlungen geregelt werden, so dass beide Partner wissen, was im Falle einer Scheidung auf sie zukommt.





Ein Ehevertrag ist auch immer dann sinnvoll, wenn eine Firma, ererbtes oder auch geschenktes Vermögen gesichert werden soll. Hier kann durch einen Ehevertrag nicht nur derjenige Ehegatte gesichert werden, der das Vermögen besitzt, sondern auch der andere Ehegatte, der durch Arbeit in der Firma oder durch Kreditaufnahme zur Instandsetzung von Immobilienvermögen etc. erhebliche Leistungen beitrĂ€gt, welche im Rahmen des Zugewinnausgleichs niemals befriedigend aufgelöst werden können. Es muss nicht immer GĂŒtertrennung vereinbart werden. Oft und auch sinnvoller ist die Zugewinngemeinschaft durch faire Vereinbarungen zu modifizieren. Punkte wie Verteilung des Hausrats, Weiternutzung von Fahrzeugen etc. sollten ebenfalls in einem Ehevertrag geregelt werden, genau so wie die Altersvorsorge. Regelungen zum Versorgungsausgleich können individuell ausgehandelt und sinnvoll vereinbart werden.

Am Beginn der Ehe können sich die Ehegatten noch sinnvoll ĂŒber sĂ€mtliche Dinge unterhalten und sich auch beraten lassen. Deshalb sollte so viel als möglich umfassend geregelt werden, so dass es im Fall der FĂ€lle nicht in einem Rosenkrieg endet, sondern auch dieses VertragsverhĂ€ltnis fair aufgelöst werden kann.

FĂŒr einen wirksamen Ehevertrag bedarf es der notariellen Beurkundung. Im Vorfeld sollte man sich auf jeden Fall bei einem auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder RechtsanwĂ€ltin Rat einholen, denn kein Fall bzw. keine Ehe ist wie die andere, so dass jeder Ehevertrag individuell „ausgehandelt“ und vereinbart werden muss.

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- Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, TodesfallverfĂŒgungen,
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- Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht,
- Arbeitsrecht fĂŒr Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- sowie das Vertragsrecht in vielen Branchen.
PrĂ€gend fĂŒr jeden Anwalt und jede AnwĂ€ltin dieser Kanzlei sind auch das persönliche VerhĂ€ltnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft fĂŒr die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fĂŒhlen, nĂŒtzt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Den privaten und gewerblichen Mandanten dafĂŒr ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die AnwĂ€lte und AnwĂ€ltinnen der Rechtsanwaltskanzlei Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.



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Datum: 05.05.2014 - 22:21 Uhr
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