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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UNIQA Insurance Group AG
ISIN AT0000821103
E I N L A D U N G
an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien
zu der am Montag, 26. Mai 2014, 10.00 Uhr,
im Austria Center Vienna, A 1220 Wien, Bruno Kreisky-Platz 1
stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2013, des 
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands 
für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG je für das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der 
Gesellschaft zum 31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder 
des Aufsichtsrats.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015.
6. Wahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats.
7. Widerruf der von der 14. ordentlichen Hauptversammlung vom 
27.5.2013 erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals 
(genehmigtes Kapital) sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung 
des Vorstands, bis einschließlich 30.6.2019
(a) das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt 
höchstens EUR 81.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 81.000.000 auf 
Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen 
Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen,
(b) hiebei mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das Grundkapital (b.a.)
zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden 
Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands 
und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für 
Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder 
leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des 
Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und 
gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (b.b.) gegen 
Sacheinlagen insbesondere von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben 
oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder 
Ausland oder (b.c.) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption 
(Greenshoe) oder (b.d.) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erhöht 
wird, sowie
(c.) mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden 
Aktien (auf Inhaber oder auf Namen lautend), den Ausgabebetrag sowie 
die sonstigen Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital) 
sowie Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft
in § 4 Abs 3 gemäß dem Beschluss über das genehmigte Kapital.
8. Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 7 Abs 9 dahingehend, 
dass ein neuer Satz 2 eingefügt wird, dass Aufsichtsratsmitglieder zu
Aufsichtsratssitzungen im Weg von Videokonferenzen zugeschaltet 
werden und ihr Stimmrecht im Weg einer solchen Videokonferenz ausüben
können.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029 
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf:
(i) Jahresabschluss zum 31.12.2013 samt Lagebericht; (ii) 
Konzernabschluss zum 31.12.2013 samt Konzernlagebericht; (iii) 
Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013; (iv) 
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (v) Bericht 
des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2013; (vi) 
Angaben gemäß § 270 Abs 1a UGB betreffend den vorgeschlagenen 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer; (vii) Erklärung der zur 
Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß § 
87 Abs 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation, 
berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur 
Besorgnis einer Befangenheit bestehe; (viii) Bericht des Vorstands 
gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG; (ix) Satzung in der 
Fassung gemäß den vorgeschlagenen Änderungen sowie 
Satzungsgegenüberstellung Bisherige Fassung / Vorgeschlagene Fassung;
(x) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu 
den Tagesordnungspunkten 2. bis 8.; (xi) Weitergehende Informationen 
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG.
Diese Einberufung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser 
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (xi) (jeweils 
einschließlich) genannten Unterlagen können ab spätestens 5.5.2014 
jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere 
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen 
werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der 
Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor 
Relations/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für 
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag 
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens 
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein 
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor 
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 5.5.2014, zugehen. Ein 
solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der 
Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung 
Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln 
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an die Gesellschaft unter der Anschrift A 1029 Wien, Untere 
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per 
Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an 
die E-Mail Adresse investor.relations(at)uniqa.at, wobei bei 
Übermittlung mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B. 
als pdf) anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der 
Hauptversammlung, d.h. spätestens am 14.5.2014, zugeht. Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle 
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 
Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesord-nungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert 
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung 
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen 
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar 
wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn 
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum 
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und 
Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur 
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag 
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. 
Nachweisstichtag ist 16.5.2014, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei 
depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der 
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft 
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit 
spätestens am 21.5.2014, schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, 
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E 
Mail an die E Mail Adresse investor.relations(at)uniqa.at, wobei bei 
Übermittlung mit E Mail die Depotbestätigung dem E-Mail in 
Schriftform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message 
Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN 
AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist 
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer 
Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des 
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu 
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im 
Verkehr zwischen Kredit-instituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer 
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, - Depotnummer bzw 
andernfalls sonstige Bezeichnung, - Angaben über die Aktien: Anzahl 
der Stückaktien des Aktionärs, - Zeitpunkt, auf den sich die 
Depotbestätigung bezieht.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer De-potbestätigung nicht blockiert. Aktionäre 
können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw 
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von 
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter 
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten 
Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht 
zwingend.
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch 
Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für 
Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger 
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf 
der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter 
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden 
von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere 
die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat
der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer 
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter 
Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at. 
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des 
IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die 
Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem IVA Abschriften der
Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige Weisungen zur 
Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. 
Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
entgegennimmt.
Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und 
von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 23.5.2014, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der 
Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A 1029 Wien, 
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, 
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E 
Mail an die E Mail Adresse investor.relations(at)uniqa.at, wobei bei 
Übermittlung mit E Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. 
als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die 
SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 
zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich 
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
übergeben werden.
Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) 
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende 
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, 
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag 
der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren 
Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur 
Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich 
vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen 
(Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die 
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass aufgrund der Ermächtigung 
gemäß § 8 Abs 11 der Satzung der Gesellschaft der Vorstand 
entschieden hat, die Hauptversammlung zur Gänze in Ton und Bild 
aufzuzeichnen und über Livestream im Internet öffentlich zu 
übertragen.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00 das in 309.000.000 
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die Gesamtanzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum 
Zeitpunkt der Einberufung 308.180.350 Stück. Es bestehen nicht 
mehrere Aktiengattungen.
Wien, im April 2014
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG 
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller(at)uniqa.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    UNIQA Insurance Group AG
             Untere Donaustraße 21
             A-1029 Wien
Telefon:     01/211 75-0
Email:       investor.relations(at)uniqa.at
WWW:         http://www.uniqagroup.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000821103
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch