(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
                                ISIN AT0000762406
                                   Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
25. ordentlichen Hauptversammlung der
                              Frauenthal Holding AG
am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um 13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der 
UniCredit Bank Austria AG, Schottenring 6-8, 1010 Wien.
Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die  sich
im  Sinne der  unten  angeführten  Bestimmungen  zur  Teilnahme  an  
der  Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, 
wobei  wir  ersuchen  bereits  vor der  Einnahme  des  Mittagessens  
die  Stimmkarten  bei  der  Registrierung  zur beheben.
Tagesordnung  1. Vorlage des  Jahresabschlusses,  des  zu  einem  
Bericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate 
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und des vom Aufsichtsrat 
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013  2. Beschlussfassung 
über die Verwendung des im Jahresabschluss zum  31.12.2013 
ausgewiesenen Bilanzgewinns  3. Beschlussfassung über die Entlastung 
der Mitglieder des Vorstands  für  das Geschäftsjahr 2013  4. 
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  
Aufsichtsrats  für das Geschäftsjahr 2013  5. Wahl des 
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2014  6. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende  Unterlagen  sind  spätestens  am  6.  Mai  
2014  auf  der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 
zugänglich:
- Jahresabschluss,  - Corporate-Governance-Bericht,  - 
Konzernabschluss,  - zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht, 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,  - Bericht des Aufsichtsrats, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;  - Beschlussvorschläge zu den 
Tagesordnungspunkten 2-6,  - Erklärungen der Kandidaten für die Wahl 
in den Aufsichtsrat zu  TOP 6  gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,  - Formular für den 
Widerruf einer Vollmacht,  - vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 
AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile 
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und  die  seit mindestens 
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  
Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden, wenn  dieses  Verlangen  in Schriftform spätestens am 6. Mai 
2014 der  Gesellschaft  ausschließlich  an  der Adresse 1090 Wien, 
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations,  Mag.  Erika 
Hochrieser,  zugeht.  Jedem   so   beantragten   Tagesordnungspunkt  
muss   ein Beschlussvorschlag  samt  Begründung  beiliegen.  Die  
Aktionärseigenschaft  ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß  § 10a  AktG,  in  der  bestätigt wird, dass die 
antragstellenden  Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  
Vorlage  bei der  Gesellschaft  nicht  älter  als  sieben  Tage  sein
darf,   nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  die 
Depotbestätigung  wird  auf  die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, 
deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  
Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung  auf der Internetseite  der  
Gesellschaft  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  dieses Verlangen in
Textform spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft  entweder  per 
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,  
Rooseveltplatz 10, Abteilung  Investor  Relations,  Mag.  Erika  
Hochrieser,  oder  per  E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at, wobei das 
Verlangen in Textform, beispielsweise  als PDF, dem E-Mail 
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines 
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an  die  Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die 
Aktionärseigenschaft zur Ausübung  dieses  Aktionärsrechtes  ist  
durch  die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum 
Zeitpunkt  der  Vorlage bei der Gesellschaft nicht  älter  als  
sieben  Tage  sein  darf,  nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an  die  Depotbestätigung  wird  auf  die Ausführungen 
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die  Auskunft   darf   verweigert   werden,   soweit   sie   nach   vernünftiger
unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem   Unternehmen   oder   einem
verbundenen  Unternehmen  einen  erheblichen  Nachteil  zuzufügen,   oder   ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen,  deren  Beantwortung  einer  längeren  Vorbereitung  bedarf,  mögen  zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der  Hauptversammlung  in  Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an  die  Gesellschaft  per
Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations,  Mag.  Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser(at)frauenthal.at übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -  berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch  zwingend die
 rechtzeitige  Übermittlung  eines  Beschlussvorschlags  gemäß  §  110  AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung)  können
nur von Aktionären,  die  zusammen  mindestens  1 %  des  Grundkapitals  halten,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am  16.  Mai  2014
in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag  ist
die Erklärung gemäß § 87  Abs  2  AktG  der  vorgeschlagenen  Person  über  ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren  Funktionen  sowie
über alle Umstände, die die  Besorgnis  einer  Befangenheit  begründen  könnten,
anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  
Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
Inhaberaktien nach  dem  Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der 
Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des  17.  Mai 2014 
(Nachweisstichtag).
Inhaberaktien Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  
berechtigt,  wer  an  diesem Stichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag  ist  
durch  eine  Depotbestätigung  gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens  am  22.  Mai  2014  ausschließlich unter einer der 
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder    HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten            Kennwort: Frauenthal
                 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:      anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at,     wobei      die
                 Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,  dem
                 E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT        GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                 ISIN AT0000762406 im Text angeben)
Namensaktien Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme 
an der  Hauptversammlung ausschließlich  die  Eintragung  im  
Aktienbuch  maßgeblich;  es  bedarf  keiner Anmeldung zur 
Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:  - Angaben 
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im  Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),  -  Angaben  
über  den  Aktionär:  Name/Firma,  Anschrift,   Geburtsdatum   bei 
natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register  und   
Registernummer   bei juristischen Personen,  - Angaben über die 
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,  - 
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,  - Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis  des 
Anteilsbesitzes  zur  Teilnahme  an  der Hauptversammlung muss sich 
auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. Mai  2014 beziehen. Die 
Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in englischer  
Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt
ist,  hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  
des  Aktionärs  an  der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er vertritt. Die Vollmacht  muss
einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen oder  einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich  an  eine  der  nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder    HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten            Kennwort:  Frauenthal
                 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
Per Telefax:     +43 (0)1 8900 500 81
Per E-Mail:      anmeldung.frauenthal(at)hauptversammlung.at,  wobei  die
                 Vollmacht  in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
                 anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich:      bei 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Ein 
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der  Vollmacht 
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite  der  
Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor 
Relations/Hauptversammlung 2014 abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht 
am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  Registrierung persönlich 
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens  am  26.  Mai  2014  bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden 
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß für 
den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital  der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 
9.434.990 auf den  Inhaber  lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft  hält  im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 943.499 Stück eigene  Aktien.  17 
Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262  Abs  29  AktG  für  kraftlos  
erklärt.  Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt  demzufolge  zum Zeitpunkt der Einberufung 8.491.474 Stück. 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung 
zum  Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen 
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der 
Stimmkarten ab 13:00 Uhr.
Wien, im April 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer(at)frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser(at)frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:       holding(at)frauenthal.at
WWW:         www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch