PresseKat - Verbraucherrat Bauen& Wohnen / Wohnen ohne Barrieren / BSB-Newsletter

Verbraucherrat Bauen& Wohnen / Wohnen ohne Barrieren / BSB-Newsletter

ID: 1050334

(ots) - Altersgerecht und bedarfsgerecht - damit wird
zumeist Wohnen für Ältere verbunden. Doch das gilt durchaus auch für
Jüngere. Ein Haus oder eine Wohnung ohne Barrieren erhöht die
Lebensqualität für alle. Altersgerechtes Bauen und Umbauen jedoch
erfordert großen Sachverstand in Planung und Ausführung.

Das Problem: Bedarfsermittlung zum frühen Zeitpunkt

Am Anfang jeglicher Bau- oder Umbaumaßnahme muss die Ermittlung
des Bedarfs stehen. Was benötigt der Einzelne, um Wohnung oder Haus
bei hoher Lebensqualität selbständig nutzen zu können? Zu definieren
ist das für den Augenblick und für später. Nur wenn die Planung zu
einem frühen Zeitpunkt erfolgt, können die Anforderungen ohne großen
Mehraufwand realisiert werden.

Worauf kommt es an

Eine ehrliche Bedarfsanalyse sollte immer zugrunde gelegt werden -
vor allem, wenn bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Was fällt noch leicht, wo gibt es bereits Schwierigkeiten?
Beurteilungen anderer - Familienangehörige, Freunde, Hausärzte -
helfen, die Selbsteinschätzung zu objektivieren. Scheuen Sie sich
nicht, zunächst Ihr eigener Architekt zu sein. Je genauer Sie Ihre
Vorstellungen kennen, umso konkreter verlaufen Planungsgespräche.

Wichtig: Sachverstand unabdingbar

Das Wissen darum, was eine barrierefreie oder zumindest
barrierearme Wohnung ausmacht, ist Voraussetzung für die Planung. Die
Vorgaben der DIN 18040-2 sollten so gut wie möglich umgesetzt werden.
Beim Neubau ist vieles machbar, was sich beim Umbau im Altbau als
schwierig herausstellt. Der Planer muss aus den Gegebenheiten das
Bestmögliche machen. Selbst beim Kauf einer Neubau-Immobilie vom
Bauträger sollte das Angebot sorgfältig geprüft werden, auch wenn es
als altersgerecht beschrieben wird. Nicht immer sind die




Anforderungen erfüllt. Umplanungen sollten detailliert in den
Kaufvertrag aufgenommen werden.

Entscheidend: vorausschauend planen

Eine individuelle Planung ist entscheidend, soll barrierefrei
gebaut werden. Zu denken ist beim Neubau an entsprechende Raumgrößen,
ausreichend breite Flure, sichere Treppen, eventuell an einen Aufzug
und an ein barrierefreies Bad mit genügend Bewegungsflächen.
Lichtschalter, die auch von Kindern gut erreicht werden können,
barrierefreie Übergänge in der Wohnung und zur Terrasse, eine
bodengleiche Dusche - all das sollte in Erwägung gezogen werden. Was
davon beim Umbau realisierbar ist, kommt auf den jeweiligen Bestand
an.

Achtung: nicht kalkulierte Mehrkosten vermeiden

Erst mit einer konkreten Planung lassen sich Mehrkosten für
barrierefreies Bauen gezielt ermitteln. Der finanzielle Mehraufwand
beim Neubau ist relativ gering und in erster Linie erhöhtem
Platzbedarf geschuldet. Beim Umbau im Bestand ist eine
Kostenberechnung vor Vergabe der Handwerkerleistungen entscheidend.
Alle Nebenkosten müssen einkalkuliert werden, bis dahin, dass aus der
Wohnung zeitweise ausgezogen werden muss. Überraschungen durch nicht
kalkulierte Mehrkosten sind zu vermeiden.

Empfehlenswert: Fördermittel nutzen

Mit einem unabhängigen Finanzierungsberater oder der Bank sollte
das Finanzierungskonzept diskutiert werden. Im günstigen Fall kann
über Eigenkapital finanziert werden - vor allem beim Umbau im
Bestand. Gerade ältere Menschen wollen oder können oft keinen Kredit
mehr aufnehmen. In der Finanzierungsplanung gilt es alle
Möglichkeiten der Förderung auszuloten. Die KfW Bank fördert Umbau
oder Erwerb von barrierefreiem Wohneigentum mit günstigen Darlehen.
Gefördert werden Bereiche von Wohnung und Wohnumfeld - so das
Anpassen von Räumen, vor allem Sanitärräume, die barrierefreie
Erschließung und Orientierungssysteme. Grundlage ist das Einhalten
der DIN-Vorgaben. Die Arbeiten müssen durch Fachfirmen ausgeführt
werden. Bei nachgewiesenem Bedarf aufgrund einer Erkrankung oder
Schwerbehinderung bieten einige Bundesländer Fördermittel an. Danach
sollte man sich gezielt erkundigen.

BSB-Tipp von Architektin Renate Schulz, Bauherrenberaterin,
München: Das Ausführen der beauftragten Leistungen sollte von einem
unabhängigen Sachverständigen - beispielsweise einem
BSB-Bauherrenberater - geprüft werden. Solche Begleitung ist wichtig
beim Umbau, weil sich erst beim Bauen herausstellt, wie der Bestand
tatsächlich beschaffen ist. Oft müssen kurzfristig andere Lösungen
gefunden werden. Beim Neubau könnten Informationen zu Sonderwünschen
auf der Baustelle fehlen. Kontrollen helfen, dass Mängel rechtzeitig
erkannt werden und die vereinbarte Qualität gesichert wird. Die neue
BSB-Ratgeberbroschüre, "Bauen und Wohnen ohne Barrieren" kann beim
BSB über das Internetportal unter
www.bsb-ev.de/ratgeber_checklisten/ratgeber_publikationen/ gegen eine
Schutzgebühr von 3,00 EUR brutto zzgl. Versandkosten bestellt werden.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 24.04.2014



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: office(at)bsb-ev.de


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Datum: 24.04.2014 - 10:24 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien



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