PresseKat - Prokon - Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug

Prokon - Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug

ID: 1047626

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

(firmenpresse) - 15 April 2014. Gegen den Ex-Prokon-Chef Carsten Rodbertus liegen mittlerweile 60 Strafanzeigen vor, so die "Welt am Sonntag". Außerdem prüfe die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Prokon-Gründer wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung ermittelt werden muss. Das Ergebnis wird für Anfang Mai 2014 erwartet. Für geschädigte Anleger, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt, wird sich Anfang Mai auch zeigen, ob es zum Totalverlust kommt, oder nicht.

Ist der Itzehoer Windkraftproduzent Prokon tatsächlich zahlungsunfähig? Mit dieser Frage wird sich Anfang Mai 2014 das Amtsgericht in Itzehoe beschäftigen müssen. Dietmar Penzlin, der Insolvenzverwalter, hat angekündigt, dass es wohl keinen Totalausfall geben werde. Die Entwicklung deute derzeit eher auf eine Sanierung nach Insolvenzplan hin. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net): "Solche Aussagen sind in derartigen Situationen üblich. Vordringliches Ziel eines Insolvenzverwalters muss es sein, Ruhe in das Verfahren zu bringen."

"Immer mit der Ruhe" - Taktik oder Hoffnungsschimmer?

Ruhiger ist es bei Prokon schon mit dem Rauswurf von Gründer Carsten Rodbertus und seinem Vertriebsleiter Rüdiger Gronau geworden. Gegen Rodbertus liegen derzeit über 60 Strafanzeigen vor und der Verdacht des Betrugs und der Insolvenzverschleppung steht auch im Raum. Doch wie sieht es für die über 75.000 Anleger aus? Rund 1,4 Milliarden Euro hatten sie in Form von Genussrechten in die Prokon Regenerative Energien GmbH gesteckt. Claudia Lunderstedt-Georgi: "Auch wenn es vielleicht - wie vom Insolvenzverwalter angekündigt - nicht zum Totalausfall kommt, werden die Genussrechtsinhaber hohe Verluste hinnehmen müssen. In jedem Fall sollten Schadensersatzansprüche durch einen auf das Kapitalrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Denn die Frage, ob die Sanierungsstrategie bei Prokon tatsächlich ein Hoffnungsschimmer für Anleger, oder einfach nur Taktik ist, bleibt bislang noch offen." Vielleicht soll das "Verbal-Baldrian Anlegerberuhigung" auch nur einen weiteren Kapitalabfluss durch Kündigungen verhindern.





Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Oberlauengasse 3 a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22



PresseKontakt / Agentur:

All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 5506710
http://www.all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  MoneYou: Sicher zum Ziel - was Frauen beim Sparen wichtig ist Depotpower.de: Welche Signale gibt es jetzt für den Dax?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.04.2014 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1047626
Anzahl Zeichen: 2302

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Lunderstedt-Georgi
Stadt:

Erfurt


Telefon: 0361 31 96 96

Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prokon - Verdacht auf Insolvenzverschleppung und Betrug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Landgericht Karlsruhe bestärkt Bausparer bei Kündigung ...

7. März 2016. Die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse, müssen Kunden nicht einfach hinnehmen. Vielfach, so Jana Vollmann vom Deutschen Verbraucherschutzring e. V. (DVS), würden sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht berufen ...

Alle Meldungen von Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)