Die Firma AFS-Software GmbH & Co. KG reagiert wie gewohnt schnellstmöglich auf das BGH-Urteil vom 16.07.2009.
(firmenpresse) - Die Firma AFS-Software GmbH & Co. KG reagiert wie gewohnt schnellstmöglich auf das BGH-Urteil vom 16.07.2009. Laut dem, Online-Händler seit neuestem verpflichtet sind, ihre Kosten immer vollständig – d.h. inklusive etwaiger Versandkosten – auszuweisen, auch bei ihren Einträgen auf Preisvergleichsseiten. Die AFS-Software GmbH & Co. KG bietet ihren Kunden in gewohnter Weise bestmöglichen Service und reagiert mit einer Aktualisierung des AFS-Enterpriseshops umgehend auf die aktuelle Rechtsprechung und das BGH-Urteil, um eine größtmögliche Sicherheit vor der bestehenden Gefahr einer möglichen Abmahnung zu gewährleisten.
Shopbesitzern mit älteren Versionen wird deshalb dringend zu einer entsprechenden Aktualisierung ihres Systems geraten. Das Update auf die neueste Version des AFS-Enterpriseshops ist für Kunden, die bereits mit der Vorgängerversion 9 der Software arbeiten, kostenfrei. Weitere Informationen erhalten Sie im aktuellen Newsletter unter
http://www.afs-software.de/newsletter/090720/090720.html
AFS-Software ist ein mittelständisches Unternehmen, welches Software für kleine, mittelständische und große Unternehmen entwickelt. Support und weitere Dienstleistungen in Form von Konfigurationen und Anpassungen werden durch AFS-Software selbst sowie durch geschulte Partnerfirmen angeboten. Das Unternehmen hat sich in den Bereichen Warenwirtschaftssysteme, Softwarebasierende Kassensysteme, Finanzbuchhaltung, E-Commerce-Systeme sowie Lohn- und Gehaltsrechnung etabliert.
AFS-Software GmbH & Co. KG
Klaustor 3
36251 Bad Hersfeld
Tel: 06621 65010
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