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ALAG: Doch Schadensersatz für Anleger?

ID: 1045313

(firmenpresse) - 10. April 2014. Der Bundesgerichtshof hat im Fall der geprellten Anleger der ALAG Automobil AG & Co. KG ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben. Damit, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) können ALAG-Anleger, die seit 2009 um ihr Geld bangen, neue Hoffnung schöpfen.

Viele Anleger der ALAG Automobil AG & Co. KG (fortan ALAG), die seit vielen Jahren um ihr eingesetztes Kapital bangen, können nun doch auf Schadensersatz hoffen. Nachdem ein Anleger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht verloren hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das entsprechende Urteil aufgehoben und den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Liquidation der ALAG im Dezember 2009 betraf nicht die Fondsgesellschaft an sich, sondern die an ihr bestehenden atypisch stillen Beteiligungen von tausenden Anlegern. Etliche Anleger erklärten deshalb Schadensersatzansprüche und den Widerruf. "Diese Schadensersatzansprüche sah das Hanseatische OLG aber als nicht gegeben", so Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. "Der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben, was sowohl die Anleger, als auch die Verbraucherschützer freut." Die Urteilsbegründung liege noch nicht vor, doch Claudia Lunderstedt-Georgi geht davon aus, dass der BGH die Grundsätze zur Geltendmachung von Schadensersatz bei der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten auch für die atypisch stillen Beteiligungen der ALAG für gegeben halte.

Was bedeutet das für die ALAG-Anleger?

Das Hanseatische OLG muss nun in diesem speziellen Fall erneut verhandeln und es ist davon auszugehen, dass es die Rechtsauffassung des BGH umsetzen wird. "Das wird auch viele andere ALAG-Verfahren vereinheitlichen", sagt die DVS-Geschäftsführerin und ist zuversichtlich, dass die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun doch noch geltend machen können.

Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (DVS) wenden





Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft "ALAG" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Datum: 10.04.2014 - 09:40 Uhr
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Ansprechpartner: Claudia Lunderstedt-Georgi
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