PresseKat - Vertragserfüllungsbürgschaft – Die Bürgschaft für Bauherren und Unternehmen

Vertragserfüllungsbürgschaft – Die Bürgschaft für Bauherren und Unternehmen

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Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sich ein Auftraggeber vor der Insolvenz des Auftragnehmers ab.

(firmenpresse) - Ortenberg – Leider kommt es in der Baubranche immer wieder zu Insolvenzen von Bauunternehmen. In der Regel muss das Unternehmen immer seinen Vertragspflichten nachkommen. Bei einer Insolvenz kann es aber sein, dass der Auftraggeber damit rechnen muss, dass in diesem Falle eine vollkommene Erfüllung des Vertrages nicht mehr gewährleistet ist. Aus diesem Grund besteht der Auftraggeber auf einem Sicherheitseinbehalt des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann diesen Sicherheitseinbehalt ablösen oder ersetzen.

Öffentliche und private Auftraggeber fordern in der Regel einen Sicherheitseinbehalt von 10 % der Rechnungssumme. Dieser Einbehalt kann schlimmstenfalls die Liquidität eines Unternehmens gefährden. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft kann der Auftragnehmer dieses Risiko ausschalten. Der Vorteil für das Unternehmen ist die Nichtanrechnung der Vertragserfüllungsbürgschaft auf eine Kreditlinie der Hausbank. Dadurch entsteht eine größere Liquidität und Flexibilität des Unternehmens und der Auftraggeber bekommt seine wichtige Sicherheit, falls das Unternehmen während der Phase der Vertragserfüllung Insolvenz anmelden sollte. Ausführliche Informationen sind unter www.vertragserfuellungsbuergschaft.org zu finden.

Kautionsexperte und Versicherungsmakler Alexander Hacker empfiehlt Unternehmen den Abschluss einer Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Bürgschaft ist sehr günstig und unkompliziert zu beantragen. Bis zu einer Bürgschaftslinie von 100 000 Euro verlangt die VHV Versicherungen nur eine vereinfachte Bonitätsprüfung. Wenn das Unternehmen schon eine Zeitlang besteht, reicht hier der Antrag aus. Günstige Konditionen und keine zusätzlichen Kosten bei der Ablösung oder Umschuldung von bestehenden Bürgschaften sind weitere Vorteile dieser Kautionsversicherung.

Auch Existenzgründer haben die Möglichkeit, eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu beantragen. Der große Vorteil der Erfüllungsbürgschaft bei einer Versicherung sind die als gering einzustufenden Sicherheitsforderungen, wenn überhaupt welche seitens der Versicherung gefordert werden. Mit den bestehenden meist hohen Liquiditätsvorteilen spricht deshalb vieles für den Abschluss einer Vertragserfüllungsbürgschaft. Wenn Sie noch nähere Informationen benötigen, dann steht Ihnen unser Büro selbstverständlich zur Verfügung.





Eine kostenlose Hotline mit der Telefonnummer 0800 – 646 66 76 steht als Service zur Verfügung. Über diese Hotline werden Fragen der Verbraucher von einem ausgebildeten Versicherungsfachmann schnell und unkompliziert beantwortet.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG ist im Bereich des Finanz- und Versicherungswesens tätig und tritt als Makler auf. Geschäftsführer der Honoro UG ist Alexander Hacker, ein ausgebildeter Versicherungsfachmann (BMV) und Versicherungsmakler nach §34 d GeWo. Zu den Produkten, die unter anderem von der Honoro UG vertrieben werden, gehören die Kfz-Versicherung, Privathaftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Hausratversicherung, private Rentenversicherung und die private Krankenzusatzversicherung.



Leseranfragen:

Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)
Alexander Hacker
Weinbergstrasse 53
63683 Ortenberg

Tel : 06046 – 94 09 60
Fax : 06046 – 9409 91
E-Mail : honoro(at)email.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Honoro
Datum: 03.04.2014 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1042113
Anzahl Zeichen: 2720

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Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.04.2014

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