(ots) - Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am
Montag, 31. März 2014, in Leipzig das Bundesverfassungsgerichtsurteil
zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt.
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den
Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und auch auf
die Bedeutung seiner Gremien zur Erfüllung dieses Auftrags
hingewiesen. Die Gremien müssen binnenplural und staatsfern
organisiert sein, so wie auch das Programm vielfältig und staatsfern
sein muss", sagte die Vorsitzende Gabriele Schade.
Der Rundfunkrat will sich in einer Klausurtagung am 29. und 30.
Juni 2014 im thüringischen Suhl mit den möglichen Auswirkungen des
Bundesverfassungsgerichtsurteils zum ZDF-Staatsvertrag auf den
MDR-Rundfunkrat befassen. Hierbei sollen Fragen der Transparenz der
Arbeit des Rundfunkrates gegenüber der Öffentlichkeit im Mittelpunkt
stehen. Auch liege beispielsweise die Besetzung von Ausschüssen in
der Selbstorganisation des Rundfunkrates. Schade: "Wir werden anhand
der grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes
prüfen, welchen Handlungsbedarf es für den MDR-Rundfunkrat gibt und
in Suhl darüber beraten."
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Rundfunkrat
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