(ots) - Mit aktuellen programmlichen und medienpolitischen
Themen hat sich der NDR Rundfunkrat in seiner Sitzung am Freitag, 28.
März, in Hamburg befasst. Zu den Tagesordnungspunkten zählten u. a.
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der
ZDF-Gremien und die Verlängerung des Koproduktionsvertrags mit dem
WDR zur Serie "Lindenstraße".
ZDF-Urteil
Der NDR Rundfunkrat setzte sich eingehend mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum ZDF auseinander. Im Fokus standen dabei
insbesondere eventuelle Auswirkungen der Entscheidung auf die
Gremienarbeit im Norddeutschen Rundfunk.
Ute Schildt, Vorsitzende des Rundfunkrats: "In den kommenden
Wochen werden wir das Urteil weiter analysieren. In einer ersten
Bewertung sehen wir die Gremienarbeit im Norddeutschen Rundfunk auf
einem sehr guten Weg. Besonders freut mich, dass der Richter des
Bundesverfassungsgerichts Andreas Paulus im Urteil unter anderen den
NDR als lobendes Beispiel der Staatsferne hervorgehoben hat."
"Lindenstraße"
Der Rundfunkrat hat dem Vorschlag zur Verlängerung des
Koproduktionsvertrags mit dem WDR zur Herstellung der Serie
"Lindenstraße" in den Sendejahren 2015 und 2016 zugestimmt. Die zwei
Staffeln umfassen insgesamt 96 Folgen.
Ute Schildt: "Die Fortsetzung dieser traditionsreichen Serie ist
eine gute Nachricht für alle 'Lindenstraßen'-Fans - derzeit sind es
Sonntag für Sonntag im Ersten im Schnitt 2,6 Millionen Zuschauer. Der
Rundfunkrat begrüßt, dass die Serie neben Alltagsgeschichten immer
wieder auch gesellschaftliche Themen aufgreift. Ausdrücklich
unterstützen wir die Absicht, die 'Lindenstraße' gezielt auch für
neue und vor allem jüngere Zielgruppen noch attraktiver zu machen."
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