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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 24. 
April 2014 um 10.00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, 
Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung der Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
Die Unterlagen und Informationen für die Hauptversammlung sind auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir verfügbar.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt 
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses 
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und 
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts über das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung 
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der 
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. 
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 6. Wahl des 
Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2014 7. Wahlen in den Aufsichtsrat
II. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2014 (Nachweisstichtag). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der 
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. April 2014 
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, 
nachzuweisen. Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 Per E-Mail: 
anmeldung.post(at)hauptversammlung.at Per Post: c/o 
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, 
unbedingt ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)
III. DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10a AKTG Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des 
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben 
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über 
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000APOST4, - Depotnummer andernfalls eine sonstige 
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten 
Nachweisstichtag 14. April 2014 beziehen. Die Depotbestätigung wird 
in deutscher und englischer Sprache entgegen genommen.
IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der 
kommenden Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 
19 der Satzung und § 127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat 
schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die Unterlagen zur 
Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt, 
Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie diese 
bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu 
folgenden Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9
Uhr - 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind 
spätestens am 03. April 2014 auf der Internetseite unter 
www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem Formular 
(Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des 
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der 
Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung
durch den Aktionär. Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift 
versehene Formular (Stimmzettel) muss spätestens am 18. April 2014 
bei Notar Dr. Rupert Brix an dessen Postadresse Seilerstätte 28, 1010
Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post 
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Die Aktionäre 
werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl 
nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem 
anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen.
Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) 
zur Verfügung stellen, sollten bis spätestens 03. April 2014 
zulässige Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung im 
Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens 14. April 2014 zulässige
Beschlussvorschläge von Aktionären zu den Tagesordnungspunkten im 
Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer bereits erfolgten 
Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der Gesellschaft 
zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten 
Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die 
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar 
Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens
am 23. April 2014, vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär 
zur Hauptversammlung, der seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung
per Brief abgegeben hat, kann er sein Stimmrecht nur dann in der 
Hauptversammlung ausüben, wenn er rechtzeitig, d.h. spätestens am 23.
April 2014 wie oben näher beschrieben seine Stimmabgabe widerrufen 
hat. Andernfalls kann der Aktionär in der Hauptversammlung ohne Recht
auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast teilnehmen, d.h. diesem 
Aktionär steht kein Rede- und Fragerecht, kein Antragsrecht und 
insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein Aktionär,
der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem 
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der 
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus
gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht. Ausdrücklich wird
darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief 
der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass 
der Gesellschaft eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am
18. April 2014 unter einer der oben genannten Adressen zugeht. 
Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief an der 
Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie 
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen -
für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen 
Sorge tragen.
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung 
teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) 
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 23. April 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der 
nachstehenden Adressen zugehen: Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 75 
Per E-Mail: anmeldung.post(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht 
in Text-form, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, 
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Am Tag der Hauptversammlung 
ausschließlich: Persönlich: Bei der Registrierung zur 
Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden Bestimmungen 
gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Ein 
Vollmachtsformular (bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht)
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Als besonderer Service 
steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger,
IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger 
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass 
Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre 
vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir ein 
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft 
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber 
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit 
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43
(0) 664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail 
michael.knap(at)iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap 
Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. 
Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben 
hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der 
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten 
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, 
zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 
03. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Haidingergasse 1, 
1030 Wien, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage 
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass 
die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind 
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 
% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf 
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn 
dieses Verlangen in Textform spätestens am 14. April 2014 der 
Gesellschaft entweder per Post an Österreichische Post AG, zHd. 
Investor Relations, Haidingergasse 1,1030 Wien, oder per Telefax an 
Österreichische Post AG, zHd. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 
57767-30409 zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Jedem Aktionär ist 
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Weitergehende 
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich.
VII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind 
spätestens am 03. April 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter www.post.at/ir zugänglich: - Jahresabschluss 2013 samt 
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt 
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013, - Beschlussvorschläge 
zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, - Geschäftsbericht 2013 der 
Österreichische Post AG, - Lebenslauf und Erklärung gem § 87 Abs 2 
AktG zu TOP 7, - Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, 
Formular Widerruf, Hinweisblatt), - Formulare für die Erteilung einer
Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - 
vollständiger Text dieser Einberufung.
VIII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Gemäß § 106 Z 9 
Aktiengesetz wird bekannt gegeben, dass 67.552.638 Stück auf Inhaber 
lautende Stückaktien im Umlauf sind und jede Stückaktie eine Stimme 
gewährt. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu 
ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen 
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) 
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr. Es
wird darauf hingewiesen, dass der Vortrag des Vorsitzenden des 
Vorstandes der Österreichische Post AG im Internet (www.post.at/ir) 
übertragen werden wird.
Wien, im März 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leiter Investor Relations, Corporate Governance, Revision & Compliance 
Tel.: +43 (0) 57767-30400
harald.hagenauer(at)post.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Österreichische Post AG
             Haidingergasse  1
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 (0)57767-0
Email:       investor(at)post.at
WWW:         www.post.at
Branche:     Transport
ISIN:        AT0000APOST4
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch