Bund bei Schulobstprogramm in der Verantwortung
Bund bei Schulobstprogramm in der Verantwortung
(pressrelations) - uropäische Schulobstprogramm muss nach Ansicht des Bundesrates vom Bund kofinanziert werden. Er hat deshalb in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss angerufen. Hierüber möchte er außerdem eine flexiblere und einfachere Ausgestaltung des Programms erreichen.
Über das Programm sollen Schüler in den Pausen kostenlos mit Obst und Gemüse versorgt werden. Es ist Teil der europäischen Agrarpolitik zur Stärkung des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. Der Bundesrat hält es deshalb für verfehlt, die Vollzugs- und Finanzierungszuständigkeit der Länder mit ihrer Kulturhoheit zu begründen.
Die Initiative zum nunmehr vom Bundestag beschlossenen Schulobstprogramm geht auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück. Dieser sah jedoch den Bund in der Finanzierungs- und Durchführungsverantwortung. Die Höhe der Kofinanzierung beläuft sich auf rund 12,5 Millionen Euro.
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)
Drucksache 562/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 10.07.2009 - 19:51 Uhr
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