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Steuerfreie Sonderleistungen für Mitarbeiter

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Unternehmen können neben Lohnerhöhungen auch zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen greifen. Dies hat den Vorteil, nicht nur die Motivation der Mitarbeiter aufrecht zu erhalten, sondern zugleich Geld für den eigenen Betrieb zu sparen.

(firmenpresse) - Gute Nachricht, unangenehme Folgen: Wenn sich Arbeitnehmer erst über eine Lohn- oder Gehaltserhöhung freuen und dann auf ihre Abrechnung schauen, schlägt häufig die Stimmung um. Denn das Plus lässt oft ihre Belastung durch Steuern und Sozialabgaben überproportional ansteigen und macht den Zuwachs kaum noch spürbar. Das können Arbeitgeber umgehen, wenn sie ihren Mitarbeitern das eine oder andere Extra wie Warengutscheine oder Fortbildungsmaßnahmen gewähren. Diese Sonderleistungen sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei oder pauschal besteuerbar und sozialversicherungsfrei. Welche Möglichkeiten es gibt, die Abgabenbelastung zu vermeiden oder zumindest freundlicher zu gestalten, zeigt Ecovis in der Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ auf. Der Ratgeber enthält mit rund 50 Stichwörtern das ganze ABC von A wie Altersteilzeit bis Z wie Zukunftssicherung und wird jedes Jahr aktualisiert.

Sie können die aktuelle Version unter www.ecovis.com/steuerfrei herunterladen.



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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.



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Datum: 14.02.2014 - 15:58 Uhr
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