Wintergärten und Terrassenüberdachungen benötigen in NRW grundsätzlich eine Baugenehmigung.!!!
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(firmenpresse) - Oft steht die Frage am Anfang : Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Terrassendach ??
Kann ich selber einen Antrag stellen ??
Muß mein Nachbar zustimmen??
Es besteht zur Zeit viel Verunsicherung bei den Endverbrauchern.Zudem klären viele "Fachbetriebe" nicht richtig auf. Deshalb geben wir an dieser Stelle nochmal den dringenden Hinweiß Wintergärten und Terrassenüberdachungen benötigen in NRW grundsätzlich eine Baugenehmigung seitens des Bauamtes. Zwar ist im November 2008 das Baurecht/ die Landesbauordnung
an einigen Stellen geändert worden jedoch mit vielen Einschränkungen.
Kleine Terrassenüberdachungen mit einer Bautiefe von nicht mehr als 3 Meter und einer ges.Größe von nicht mehr als 30 qm sind baugenehmigungsfrei. Das gilt aber nicht an Nachbarsgrenze.Ein Terrassendach ist eine bauliche Anlage die Abstandsflächen auslöst. Immer dann wenn die Abstandsfläche auf Nachbarsgrenze fällt benötigen Sie
neben der Zustimmung des Nachbarn auch eine Baugenehmigung.Somit gilt das z.b. bei Doppelhaushälten,Reihenhäusern etc. im Grundsatz immer eine Baugenehmigung notwendig ist.
Im übrigen sollte der Endverbraucher auch auf textliche Bestimmungen im Bebauungsplan der jeweiligen Siedlung achten. Mitunter spielt auch bereits bei Terrassenüberdachungen der Brandschutz eine große Rolle.
Gute Fachfirmen mit Architekten Service können Ihnen entsprechende Auskünfte erteilen oder aber Ihr zuständiges Bauamt. Da eine Terrassenüberdachung oder aber ein Wintergarten eine Anschaffung mit hohen finanziellen Aufwendungen ist sollte alles seinen rechtlichen Gang gehen.
Oft erleben wir das Endverbraucher zu uns kommen um Hilfe bitten da der "Schwarzbau" aufgefallen ist und die
Firma die Ihn errichtet hat nicht mehr greifbar ist.
"Gesparrt am falschen Ende "
Fortuna Wintergarten aus Langenfeld bei Leverkusen versteht sich auf Lösungen von A-Z. Planung,Beratung,Verkauf und eigene Montage in ganz NRW von Wintergärten,Wohnwintergarten,Terrassenüberdachungen,Glashaussystemen sowie Markisen und Sonnenschutz aller Art. Ebenso Fenster,Türen,Bauelemente und Faltsysteme.
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