(firmenpresse) - Damit der Urlaub unvergesslich positiv in Erinnerung bleibt, sollte vor jeder Auslandsreise eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, und das unabhängig vom Urlaubsziel, denn der Arzt, den man am Urlaubsziel eventuell aufsuchen muss, ist in keinster Weise dazu verpflichtet, den mitgebrachten Auslandsreisekrankenschein zu akzeptieren. Außerdem sind Rücktransporte generell kein Bestandteil der Krankenkassenleistungen. Dies verrät das Versicherungsportal www.james.ag
Das Gleiche gilt übrigens auch für Privatpatienten: Die PKV-Tarife sind zwar meistens international gültig, es fehlt aber die mit einem Rücktransport verbundene Kostenübernahme oder die Überführung aus dem Ausland. Diese müssen ebenfalls gegen Mehrprämie in die Police eingeschlossen werden.
Man merkt, die paar Euros für diese Versicherung sind auf jeden Fall gut investiert. Weitere Einzelheiten zu der Auslandsreisekrankenversicherung erfahren Sie bei James:
Dort finden Sie auch weitere Tipps rund um das Thema Versicherung und Auslandsreise (http://www.james.ag/index.php?id=famille_auslandsreisekrankenvers), damit Sie einen sorgenfreien Urlaub geniessen können.
www.james.ag ist ein unabhängiges und kostenloses Internetportal, das Fragen rund um das Thema Versicherung beantwortet. Egal ob Kfz, Krankenversicherung oder Lebensversicherung: Bei James erfährt man nicht nur das Wesentliche, sondern erhält auch wichtige Tipps für Versicherungen. Dabei macht James keine Preisvergleiche und verkauft keine Versicherungen, denn es handelt sich lediglich um ein Wissensmanagement, das objektive Informationen liefert.
James Versicherungsportal GmbH
Bahnstraße 17
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 / 468 955-80
Fax: 0211 / 468 955-81
email: info(at)james.ag
www.james.ag
James Versicherungsportal GmbH
Bahnstraße 17
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 / 468 955-80
Fax: 0211 / 468 955-81
email: info(at)james.ag
www.james.ag