Neu-Anspach / Overath, 6. Juli 2009 – Der Verband der
hessischen Waldeigentümer lud den Mountainbike Verband
Deutschland e.V. (MTBvD) zur Generalversammlung ein, auf
der das Thema Verkehrsicherungspflicht für Waldeigentümer
der Schwerpunkt war.
(firmenpresse) - Im öffentlichen Teil der diesjährige Generalversammlung
des Verbandes der hessischen Waldeigentümer hatte der
Präsident, Michael Freiherr von der Tann, zwei
hochkarätige Gastredner zu einem Vortrag und
anschließender Podiumsdiskussion eingeladen. Zentrales
Thema war die von Gerichten immer schärfer gefasste
Verkehrsicherungspflicht der Waldeigentümer.
Herr Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister
der Justiz a.D., stellte im ersten Vortrag die
verfassungsrechtlichen Grundlagen für Waldeigentum und
dessen Nutzen dar.
Frau Helge Breloer, Juristin und öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige, stellte im zweiten Vortrag die
Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf die
Schadensersatzpflicht gem. § 824 BGB vor. Dazu
präsentierte sie viele Fallbeispiele mit Kommentierung der
aktuellen Gerichtsurteile.
In der anschließenden Podiumsdiskussion stellten sich der
Präsident Michael Freiherr von der Tann, die beiden
Gastredner, Herr Michael Gerst, Leiter des
Landesfortbetriebs Hessen, Herr Hans Samberger, Vorstand
des Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und
Wandervereine und Herr Martin Nettersheim, Vorstand des
Mountainbike Verband Deutschland, den Fragen der
Mitglieder und Gäste.
Eine interessante Frage an die Sachverständige Frau
Breloer war, wie mit illegalen Wegen und Bauwerken, z.B.
von Mountainbikern, umzugehen sei. Frau Breleor stellte
zur Überraschung der Generalversammlung klar, dass die
bloße Duldung von illegalen Wegen und Bauwerken keine
Verkehrssicherungspflicht beim Waldeigentümer auslöst.
Auf Nachfrage berichtete Herr Nettersheim über das
Leitkonzept des MTBvD, „Angebote statt Verbote!“. Ziel des
Pilotprojektes im Bergischen Land ist es, eine positive
Verkehrslenkung durch Angebotsschaffung für
Mountainbiker zu erreichen. Dabei soll ein angemessener
Interessensausgleich zwischen Waldeigentümer, den
Nutzergruppen und den zuständigen Behörden erfolgen.
Herr Nettersheim sicherte den Mitgliedern des hessischen
Waldeigentümerverbandes die Unterstützung des MTBvD
zu, sich zukünftig gemeinsam für klare gesetzliche
Regelungen einzusetzen, die die Waldeigentümer von der
Haftung typischer Gefahren im Wald klar und eindeutig
freistellt. Nach offizieller Schließung der
Generalversammlung nutzten viele Waldeigentümer und
Forstamtsleiter das persönliche Gespräch mit Herr
Nettersheim und besprachen eine zukünftige
Zusammenarbeit.
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