(ots) - Der Sachverständigen-Ausschuss für
Verschreibungspflicht spricht sich gegenüber dem
Bundesgesundheitsminsterium dafür aus, dass die 'Pille danach' mit
dem Wirkstoff Levonorgestrel rezeptfrei wird. Die
Bundesapothekerkammer begrüßt diese Entscheidung. "Die Apotheker
erwarten, dass diese Empfehlung schnell umgesetzt und die
Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend geändert wird",
sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Die
Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat im September 2013
einen entsprechenden Antrag zur Aufhebung der Rezeptpflicht
beschlossen. Auch der Bundesrat hat sich im November 2013 dafür
ausgesprochen.
Bei der 'Pille danach' ist es wichtig, dass sie im Notfall
möglichst schnell verfügbar ist. Kiefer: "Die wohnortnahen Apotheken
mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und
Notdienst können die Patienten kurzfristig versorgen, inklusive der
notwendigen Beratung. Apotheker können die Arzneimittelsicherheit
gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente
nicht missbräuchlich angewendet werden."
Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte
Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden
nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Nach
72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Wegen
der kurzen Zeitspanne ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen
einen raschen und niederschwelligen Zugang zu diesem
Notfallkontrazeptivum haben.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
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