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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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St. Marien, 28. Dezember  2013 - Die im mid market der Wiener Börse 
notierte HTI High Tech Industries AG ("HTI") gibt die Einladung zu 
einer außerordentlichen Hauptversammlung bekannt:
Am 8. November 2013 hat die HTI per AdHoc mitgeteilt, dass mit einem 
Konsortium aus Metric Capital Partners und ICS Partners intensive 
Gespräche mit dem Ziel einer Beteiligung an der HTI geführt werden 
und der Vorstand erwartet, dass  in den kommenden Wochen eine 
außerordentliche Hauptversammlung der HTI einberufen werden kann. 
Zwischenzeitig sind die Gespräche und Verhandlungen mit den 
Investoren und den finanzierenden Banken soweit fortgeschritten, dass
der Vorstand beschlossen hat, eine zur Vorbereitung eines 
Investoreneinstieges notwendige außerordentliche Hauptversammlung für
28. Jänner 2014 wie folgt einzuladen:
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der HTI High Tech Industries AG(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 28. Jänner 2014 um 
14.00 Uhr, im Werk Fohnsdorf der HTP High Tech Plastics GmbH, 
Eumigstrasse 6, A 8753 Fohnsdorf, stattfindenden außerordentlichen 
Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g:
1.Anzeige über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 83 
AktG. 2.Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des zum 
Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der 
Gesellschaft von derzeit EUR 45.583.944 (Euro fünfundvierzig 
Millionen fünfhundertdreiundachtzigtausendneunhundertvierundvierzig) 
um EUR 42.545.014,40 (Euro zweiundvierzig Millionen 
fünfhundertfünfundvierzigtausendvierzehn Komma vierzig) gemäß §§ 
182ff Aktiengesetz sowie gleichzeitige Neueinteilung des 
Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im 
Verhältnis 15 Aktien : 1 Aktie (fünfzehn Aktien zu einer Aktie), 
sodass jeweils 15 (fünfzehn) bestehende Stückaktien der Gesellschaft 
zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden. 3.Beschlussfassung 
a.über eine Erhöhung des gemäß Punkt 2. herabgesetzten Grundkapitals 
der Gesellschaft gegen Bareinlage unter Ausschluss der Bezugsrechte 
der bestehenden Aktionäre um bis zu EUR 16.000.000 (Euro sechzehn 
Millionen) durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 (sechzehn Millionen) 
Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR
1 (Euro eins) pro Stückaktie; die Kapitalerhöhung ist umgehend, 
längstens jedoch innerhalb von vier Monaten nach dem von der 
Hauptversammlung gefassten Erhöhungsbeschluss, durchzuführen; b.über 
den Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19.06.2012 
(neunzehnten Juni zweitausendzwölf) zu Tagesordnungspunkt 7. b) 
beschlossenen (i) Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des 
Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 22.000.000 (Euro 
zweiundzwanzig Millionen) durch Ausgabe von bis zu 22.000.000 
(zweiundzwanzig Millionen) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne 
Nennwert (Stückaktien) auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre und (ii) Änderung der Satzung in Punkt 4.4; und c.über den 
Widerruf der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 10.07.2013 
(zehnten Juli zweitausenddreizehn) zu Tagesordnungspunkt 6 
beschlossenen (i) Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG, unter Ausschluss 
des Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) Erhöhung des Grundkapitals der 
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 Aktiengesetz um bis zu EUR 
15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 
15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) auf Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien) (bedingtes Kapital), und (iii) Änderung 
der Satzung in Punkt 4.5. 4.Beschlussfassung über die Änderung der 
Satzung in Punkt 4. 5.Wahlen in den Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß § 
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 07. 
Jänner 2014, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 
17:00 Uhr, wobei Samstage gegenständlich nicht als Werktage gelten) 
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a.Beschlussvorschläge zu 
den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 b.Bericht des Vorstandes über den 
Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153 Abs 4 AktG zum 
Tagesordnungspunkt 3 a) c.Gegenüberstellung der Satzungsänderungen
Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der 
Hauptversammlung, somit ab 07. Jänner 2014, ebenfalls auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at unter 
"Hauptversammlung Jänner 2014" abrufbar. Weiters sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und 
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die 
gegenständliche Einladung auffindbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG: 
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des 
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die 
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die 
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 
09. Jänner 2014, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des 
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der 
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur 
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge 
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Jänner 2014, zugehen 
(Samstage gelten gegenständlich nicht als Werktage).
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns 
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, 
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren 
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung 
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während 
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt 
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils 
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über 
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung Jänner 2014".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und 
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen 
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu 
übermitteln.
Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien
Per Telefax:
+43 (0) 7229/80400-52826
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Per E-Mail:
hauptversammlung(at)hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet 
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des 
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), 
somit nach dem Anteilsbesitz am 18. Jänner 2014, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, somit am 23. Jänner 2014, 24.00 Uhr (MEZ) 
zugehen muss (Samstage gelten gegenständlich nicht als Werktage), und
zwar ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz 
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung 
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu 
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der 
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer 
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des 
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 18. Jänner 2014 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie 
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz 
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein 
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz 
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig 
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen 
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften 
gesendet werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG: 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der 
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär 
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in 
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied 
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als 
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche 
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem 
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung Jänner 2014" zur 
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer 
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht 
muss der Gesellschaft spätestens am 27. Jänner 2014 bis 15:00 Uhr 
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein 
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der 
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der 
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
45.583.944 Stück.
Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Die 
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur 
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein 
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzuzeigen ist.
St. Marien, im Dezember 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier, CEO
Vorsitzender des Vorstands
Tel:   +43 (3573) 3106 5185
Fax:   +43 (3573) 3106 5025
peter.glatzmeier(at)hti-ag.at 
HTI High Tech Industries AG
Vorstandssekretariat
Tel:   +43 (0) 7229 80400 - 2800
Fax:   +43 (0) 7229 80400 - 2880
office(at)hti-ag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG
             Gruber & Kaja Straße 1
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon:     +43(0)7229/80400-2880
FAX:         +43(0)7229/80400-2800
Email:       ir(at)hti-ag.at
WWW:         http://www.hti-ag.at
Branche:     Holdinggesellschaften
ISIN:        AT0000764626
Indizes:     WBI, mid market
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
Sprache:    Deutsch