VPRT-Mitgliederversammlung diskutiert 
Regulierungsperspektiven für Rundfunk, Plattformen und Netze

   Im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Verbands 
Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) in Berlin diskutierte 
der neu gewählte Vorstandsvorsitzende des VPRT, Dr. Tobias Schmid ...

30.11.2012

VPRT-Vorstandsvorsitzender Tobias Schmid: "Eine konvergente Medienwelt braucht eine konvergente Regulierung"


VPRT-Mitgliederversammlung diskutiert
Regulierungsperspektiven für Rundfunk, Plattformen und Netze

Im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Verbands
Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) in Berlin diskutierte
der neu gewählte Vorstandsvorsitzende des VPRT, Dr. Tobias Schmid,
mit Vertretern aus Politik, Regulierung, Unternehmen und Verbänden
unter dem Motto "Rundfunk in der App-Welt - Lost or Found?" über
Regulierungsperspektiven für Rundfunk, Plattformen und Netze in einer
zunehmend konvergenten Angebotswelt.

Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg
(mabb), betonte in seiner Einführung: "Die Navigation im Internet und
damit auch über Apps unterscheidet sich grundlegend von der
bisherigen geschlossenen Welt des Rundfunks. Geräte wie Netze teilt
der Rundfunk mit anderen Medieninhalten und Anwendungen." Hege
stellte zur Diskussion, ob die bisherige europäische Trennung von
linearer und nicht-linearer Verbreitung und die daraus abgeleitete
Sonderstellung des Rundfunks aufrecht erhalten werden könne. Zudem
spreche Einiges dafür, dass auch Herstellerportale unter die
Plattformregulierung fallen sollten. Letztlich unterstützten die
Medienanstalten das Prinzip der Netzneutralität.

Dr. Tobias Schmid sagte: "Eine konvergente Medienwelt braucht eine
konvergente Regulierung. Mit der zunehmenden Verbreitung von EPGs,
Navigatoren und App-Portalen können auch Endgerätehersteller und
Plattformen zu neuen Gatekeepern beim Zugang zu Inhalten werden. Die
Politik muss entscheiden, ob dem Rundfunk mit seinem
gesellschaftlichen Auftrag und der damit einhergehenden besonders
strikten Regulierung weiterhin eine Sonderstellung beigemessen wird.
In der Folge müssen entweder die Wettbewerbsbedingungen zu anderen
Angeboten im Sinne eines Level-Playing-Fields angepasst oder die


Vielfaltsregulierung neu ausgerichtet werden, um den
Rundfunkangeboten Zugang und Auffindbarkeit zu sichern."

Martin Stadelmeier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, sah
seitens der Medienpolitik nur partiellen Nachsteuerungs- und
Regulierungsbedarf, etwa im Bereich der elektronischen Programmführer
und Listung. Eine Regulierung, die sich nur auf die Lizenzierung von
Angeboten beschränke, sei in der konvergenten Welt von heute nicht
mehr tauglich. Die Forderung der privaten Rundfunkanbieter nach
Flexibilisierung der Werbebestimmungen unterstütze er. Die Länder
hätten das Thema der Plattformregulierung neben dem
Medienkonzentrationsrecht für das kommende Jahr auf ihre Agenda
gesetzt. Daneben werde auch im Rahmen des TKG geprüft, wo es zu
möglichen Beeinträchtigungen der Netzneutralität kommen könne.

Dr. André Schneider, Head of Product Strategy, Samsung Electronics
GmbH und Leiter der Kommission für Technologie und neue Medien im
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI), sowie
Patrick Krisam, Senior Expert Politik & Regulierung der Deutschen
Telekom AG, setzten diesen Einordnungen die Sicht der
Endgerätehersteller bzw. der Netz- und Plattformbetreiber entgegen.
Nach ihrem Verständnis gebe es auch mangels praktischer Problemfälle
keine weitergehende Regulierungsnotwendigkeit. Die Angebote sowohl im
App-Bereich als auch auf neuen Plattformen würden zu einer größeren
Angebotsvielfalt beitragen. Für jeden Kunden gebe es zudem
individuelle Belegungsmöglichkeiten.

Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer des Bundesverbands
Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), ergänzte aus Sicht der
medienrechtlich bislang unregulierten Gamesindustrie, dass mit Blick
auf die eigenen Angebote vor allem die allgemeinen Grenzen des
Wettbewerbsrechts gelten. Die Frage, wer sich wie im Markt
durchsetze, werde zudem maßgeblich von dem jeweiligen Marketing der
Spieleanbieter bestimmt.



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Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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