Geldwäscheprävention: Die Richtung stimmt, doch der Weg ist noch weit 
Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion M ...

30.11.2011

Geldwäscheprävention: Die Richtung stimmt, doch der Weg ist noch weit


Geldwäscheprävention: Die Richtung stimmt, doch der Weg ist noch weit
Zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:

Bürokratisch, innovationsfeindlich, nicht umsetzbar bei Wirtschaftsverbänden, Verbraucher- und Datenschützern, aber auch den Ländern stießen zahlreiche der Regelungen auf massive Kritik, mit denen die Bundesregierung ursprünglich eine Optimierung der Geldwäschebekämpfung erreichen wollte. In den parlamentarischen Beratungen zeigten sich die Koalitionsfraktionen aber aufgeschlossen gegenüber den konstruktiven Vorschlägen der Opposition. Wesentliche Änderungen machten den Gesetzentwurf letztlich fraktionsübergreifend zustimmungsfähig.

Die Sozialdemokratie steht zu dem Ziel, Geldwäsche effektiver als bislang zu bekämpfen und Defizite zu beheben, für die Deutschland in den Mittelpunkt internationaler Kritik geraten ist.

Fortschritte konnten wir bei den Regelungen zur Bestellung von Geldwäschebeauftragten, zum Umgang mit politisch exponierten Personen und zur Beaufsichtigung von E-Geld-Geschäften erzielen. Aber Deutschland ist bei der Prävention und der Bekämpfung der Geldwäsche noch längst nicht am Ziel. Das gerade verkündete Glückspielgesetz von Schleswig-Holstein beispielsweise erfordert kurzfristig eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Geldwäschegesetzes. Mit der Zulassung von Online-Glückspielen ab 2012 öffnet die dortige Landesregierung ein potenzielles Einfallstor für Kriminelle, die illegal erworbenes Vermögen verschleiern wollen. Auch die Anbieter solcher Spiele müssen deshalb in die Pflicht genommen werden, ihre Kundschaft und deren die Geldbewegungen kritisch unter die Lupe zu nehmen.

Speziell im Nichtfinanzsektor muss für mehr Sensibilität im Umgang mit Geldwäscherisiken geworben werden. Nur wenn es gelingt, die durch das Gesetz zur sorgfältigen Prüfung ihrer Geschäftskontakte verpflichteten Kreise im Kampf gegen die Geldwäsche mitzunehmen, kann die Präventionsarbeit zum Erfolg führen. Deshalb brauchen wir klare und praktikable Vorgaben, wenn es um die Einhaltung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten geht.



Es bleibt abzuwarten, inwiefern das neu gegründete Forum Geldwäscheprävention wirklich einen Beitrag leisten kann, die teilweise unsystematischen und intransparenten Aufsichtsstrukturen und Regelungen im Geldwäschebereich zu entwirren. Andere Länder, die sich wie Deutschland dazu verpflichtet haben, die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) umzusetzen, sind auf diesem Weg schon wesentlich weiter fortgeschritten.

Umso wichtiger ist es, dass auch die parlamentarische Opposition innerhalb des neu geschaffenen Forums Sitz und Stimme haben soll. So wird es der SPD-Bundestagsfraktion auch in diesem Gremium möglich sein, den Kampf gegen Geldwäsche mit Mut und Augenmaß voranzutreiben.


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