Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher: Seit 
gut einem Jahr dürfen nur noch Haushaltsgeräte verkauft werden, die 
mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen. Gegen diese 
EU-Regelung kann man ernsthaft nichts einwenden, denn man spart Strom
und hat ein neues Gerät, das mindestens so ...

31.08.2011

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Glühlampenverbot der EU


Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher: Seit
gut einem Jahr dürfen nur noch Haushaltsgeräte verkauft werden, die
mindestens der Energieeffizienzklasse A entsprechen. Gegen diese
EU-Regelung kann man ernsthaft nichts einwenden, denn man spart Strom
und hat ein neues Gerät, das mindestens so gut ist wie das alte. Bei
Glühlampen sieht das jedoch anders aus: Die ehemals von Politikern
hochgelobten Energiesparlampen sind, das zeigen neue Untersuchungen,
gesundheitlich bedenklich. Nicht nur, dass sie beim Zerbrechen
Quecksilber freisetzen. Schon im normalen Betrieb gasen sie offenbar
Stoffe aus, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen, und in unserer
Atemluft nichts zu suchen haben - ganz gleich in welcher
Konzentration. Bei Licht betrachtet ist das Glühlampenverbot der EU,
das von heute an auch die Produktion der 60-Watt-Birne verhindert,
voreilig und unausgegoren. Ohne einwandfreie Alternative hätten die
Brüsseler Politiker die Lampen nicht verdammen dürfen. Aber noch gibt
es die 60-Watt-Birnen ja zu kaufen. Und hamstern ist erlaubt.



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