Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche 
Innenminister Joachim Herrmann:

"Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche" Innenminister Joachim Herrmann: "Wir haben nichts gegen nette Streiche, die keinem schaden." Er warnt jedoch davor, in der so genannten Freinacht ...

29.04.2011

Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche


Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche
Innenminister Joachim Herrmann:

"Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche" Innenminister Joachim Herrmann: "Wir haben nichts gegen nette Streiche, die keinem schaden." Er warnt jedoch davor, in der so genannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai über die Stränge zu schlagen und damit Straftaten zu begehen. Herrmann: "Diese Nacht ist kein Freibrief für Straftaten. Ich appelliere auch an die Eltern, ihren Kindern deutlich zu machen, wo die Grenzen liegen. Derjenige, der fremdes Eigentum beschädigt, macht sich strafbar und ist schadensersatzpflichtig. Gerade das Sprengen von Briefkästen, das Anzünden von Mülltonnen oder das Abheben von Kanaldeckeln kann üble Folgen haben und sogar Menschenleben gefährden. Das hat mit Brauchtum oder Tradition nichts zu tun. Die bayerische Polizei wird in dieser Nacht verstärkt kontrollieren und auf solchen Unfug achten."


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de




Firma: Bayerisches Staatsministerium des Innern

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: pressrelations
Stadt: München


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von PresseKat


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/396206-strafgesetze-gelten-auch-f-r-freinachtstreiche.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de