Ab 1. Juli 2007 sind Wohnungsvermieter verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages eine Bescheinigung über die Energiebilanz des betroffenen Appartements vorzulegen. Dieser “Energiepass” heisst auf französisch “diagnostic de performance énergétique”. Generell müssen bei Neuvermietu ...

30.06.2007

Immobilien Frankreich: “Energiepass” bei Neuvermietung einer Wohnung wird Pflicht


Ab 1. Juli 2007 sind Wohnungsvermieter verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages eine Bescheinigung über die Energiebilanz des betroffenen Appartements vorzulegen. Dieser “Energiepass” heisst auf französisch “diagnostic de performance énergétique”. Generell müssen bei Neuvermietungen die Vermieter damit die folgenden Bescheinigungen vorlegen:

ab 1.Juni 2006
“Etat des risques naturels et technologiques”
Bescheinigung über natürliche und technische Risiken bezüglich des vermieteten Apartments.
Gültigkeitsdauer: 6 Monate

ab 1.Juli 2007
“Diagnostic de performance énergétique”
Bescheinigung über die Energiebilanz der Wohnung
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

ab 12. August 2008
“Constat de risque d’exposition au plomb”
Nachweis über Blei ( beispielsweise in den Farben der Wände, Rohre etc.)

Es ist wichtig, die Untersuchungen von einer Firma vornehmen zu lassen, die von der “Cofrac” – dem “comité français d’accréditation” – amtlich zugelassen ist.




Firma: KHS SARL

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Schabmüller
Stadt: Paris
Telefon: 33/142888904


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