Mit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen Vorbeugungsmassnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung, insbesondere in der Form einer (sexuellen) Belästigung zu schützen. Das AGG bestim ...

17.08.2006

AGG tritt am 18.08.2006 in Kraft - jetzt müssen Unternehmen reagieren


Mit in Kraft treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diejenigen Vorbeugungsmassnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine Arbeitnehmer vor Benachteiligung, insbesondere in der Form einer (sexuellen) Belästigung zu schützen. Das AGG bestimmt ausdrücklich, dass geeignete Schulungen als Erfüllung der notwendigen Vorbeugungsmassnahmen gelten.

Diesem enormen Schulungsaufwand steht die ökonomische Durchführbarkeit gegenüber.
Ein probates Mittel für Unternehmen, zur kostengünstigen Erfüllung der Schutzpflicht ist dabei die Methode des E-Learnings.

Die auf den Bereich Anti-Diskriminierung spezialisierte Initiative HR-Brain entwickelte eine, im Sinne des AGG´s "geeignete" online-gestützte Schulungsmassnahme. Die 20minütige Onlineschulung für Mitarbeiter/innen (ohne Personalverantwortung) vermittelt in leicht verständlicher Weise folgende Inhalte:

- Wann eine (sexuelle) Belästigung vorliegt.
- Welche Verhaltensweisen im Umgang miteinander vom Arbeitgeber nicht gewünscht sind (z.B. angemessener betrieblicher Sprachgebrauch, keine Beleidigungen etc.)
- Welche Konsequenzen (sexuelle) Belästigungen nach sich ziehen.
- An wen sich Opfer von (sexuellen) Belästigungen im Betrieb wenden können.

Damit erfüllt die Online-Schulung das in § 12 Abs. 2 AGG definierte Ziel, Benachteiligungen zu verhindern - also pro-aktiv - tätig zu werden.

An die Onlineschulung kann sich ein einfacher ca. 15minütiger Onlinetest anschliessen, der die vermittelten Inhalte ebenfalls in einer leicht verständlichen Weise abfragt.

Die Schulungen und Tests schliessen jeweils mit einer Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat ab und der Arbeitgeber wird zentral über das Dokumentationssystem von HR-Brain informiert.

Die Kosten für die Inanspruchnahme dieser E-Learning Lösung (inklusive Dokumentationssystem) richten sich nach der Anzahl der Zugänge und bewegen sich im Bereich von Euro 5 bis Euro 15. Alternativ kann auch eine Firmenlizenz erworben werden. Zusätzliche Servicepauschalen, Supportkosten oder Kosten für Pflege und Anpassung von Inhalten entstehen nicht.



Achtung:
Wir distanzieren uns bewusst von Anbietern die bereits vor in Kraft treten des Gesetzes Rechtssicherheit versprechen.

HR-Brain
Marco Kainhuber
info@hrbrain.de
www.hrbrain.de
Fon. ++49 89 322 106 20

HR-Brain ist eine Initiative der Kanzlei Michalka Arbeitsrecht und Personalmanagement und der GermanPersonnel e-search GmbH




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