Die Markenstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf hat auf Antrag 
von Black-Friday.de eine einstweilige Verfügung gegen die Black 
Friday GmbH sowie die Super Union Holdings Ltd. erlassen.

   Die Super Union Holdings Ltd. ist die Inhaberin der deutschen 
Wortmarke "Black Friday".  ...

09.11.2017

Black-Friday.de erwirkt einstweilige Verfügung gegen Black Friday GmbH und Super Union Holdings Ltd. (FOTO)



Die Markenstreitkammer des Landgerichts Düsseldorf hat auf Antrag
von Black-Friday.de eine einstweilige Verfügung gegen die Black
Friday GmbH sowie die Super Union Holdings Ltd. erlassen.

Die Super Union Holdings Ltd. ist die Inhaberin der deutschen
Wortmarke "Black Friday". Die Black Friday GmbH nimmt für sich in
Anspruch, ausschließliche Lizenznehmerin an dieser Marke zu sein.

Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf wird
es beiden Antragsgegnern - Super Union Holdings Ltd. und Black Friday
GmbH - untersagt, (auch sinngemäß) zu behaupten,

- die Verwendung der Bezeichnung "Black Friday" in der Werbung sei
eine Verletzung der Wortmarke "Black Friday"; und/oder
- das Einstellen von Verkaufsangeboten auf unserer Seite
www.black-friday.de sei eine Verletzung der Wortmarke "Black
Friday";
- das Setzen von Hyperlinks auf die Seite www.black-friday.de sei
eine Verletzung der Wortmake "Black Friday".

Gemäß der Verfügung ist es beiden Unternehmen unter anderem auch
verboten, gegenüber Händlern und Partnern von Black-Friday.de zu
behaupten, die Verwendung des Begriffs "Black Friday" auf ihrer
Seite, das Einstellen von Angeboten bei Black-Friday.de oder das
Setzen von Links auf diese Seite sei "lizenzpflichtig", so dass eine
Lizenz erworben werden müsse.

Die einstweilige Verfügung gilt formell gegenüber beiden
Unternehmen mit der Zustellung, die eingeleitet, aber derzeit (Stand
8. November 2017) noch nicht bewirkt worden ist. Gegen die
einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die
Einlegung eines Widerspruchs allein beseitigt nicht die Wirksamkeit
einer zugestellten einstweiligen Verfügung.

Wir bitten betroffene Händler und Webmaster, sich nicht


einschüchtern zu lassen und uns über Kontaktversuche der Black Friday
GmbH und/oder der Super Union Holdings Ltd. zu informieren und diese
an hinweise@black-friday.de weiterzuleiten:

- Leiten Sie E-Mails der Black Friday GmbH und der Super Union
Holdings an uns weiter
- Dokumentieren Sie Anrufe der Black Friday GmbH und schreiben Sie
uns "wer", "wann" bei Ihnen angerufen hat und "was" behauptet
wurde
- Sollten Sie einen Brief der Super Union Holdings erhalten haben,
scannen Sie ihn ein und senden Sie ihn uns per E-Mail

Interessant sind sowohl alle Kontaktversuche vor als auch nach dem
Erlass der einstweiligen Verfügung. Vielen Dank!

Betroffenen Händlern, die bereits eine Sublizenz der Marke "Black
Friday" erworben haben, empfehlen wir rechtlichen Beistand in
Anspruch zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit der Kontaktaufnahme durch
die Black Friday GmbH und/oder der Super Union Holdings Ltd. prüfen
zu lassen.

Weitere Informationen zur Vorgeschichte und den Hintergründen zur
Marke "Black Friday" finden Sie unter folgendem Link:
http://ots.de/XIOkm



Pressekontakt:
Gall | Performance Marketing
Simon Gall
Lothringer Str. 12
46045 Oberhausen
www.gallmarketing.de

E-Mail: info@black-friday.de
Tel.: (0208) 88 289 821

Original-Content von: Black-Friday.de, übermittelt durch news aktuell




Firma: Black-Friday.de einstweilige-verfuegung.pdf black-friday-2017.jpg

Kontakt-Informationen:
Stadt: Oberhausen


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