Das Landgericht Aachen, 12 O 101/16 hat mit Urteil 
vom 05.10.2017 einem geschädigten Fahrer eines VW Touran einen 
Minderungsbetrag von 3300 EUR zugesprochen. Das Gericht hat 
festgestellt, dass bei dem Fahrzeug, welches vom VW Abgasskandal 
betroffen ist, ein Minderwert von 20 % gegeben ist.

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09.11.2017

VW Skandal - Urteil 20% Minderwert: Gericht verurteilt Händler zur Zahlung von EUR 3.300.-


Das Landgericht Aachen, 12 O 101/16 hat mit Urteil
vom 05.10.2017 einem geschädigten Fahrer eines VW Touran einen
Minderungsbetrag von 3300 EUR zugesprochen. Das Gericht hat
festgestellt, dass bei dem Fahrzeug, welches vom VW Abgasskandal
betroffen ist, ein Minderwert von 20 % gegeben ist.

Der Kläger erwarb im Jahre 2015 einen VW Touran zum Kaufpreis von
16.500 EUR. Nachdem er festgestellt hatte, dass das Fahrzeug vom VW
Abgasskandal betroffen ist, machte er gegenüber dem Autohändler
Ansprüche geltend. Er verlangte die Zahlung eines Minderungsbetrages.

Das Landgericht gab der Klage auf Minderung statt. Es stellte
zunächst fest, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist. Ein
Käufer eines Fahrzeuges darf davon ausgehen, dass in dem Fahrzeug
keine illegale Software verbaut ist. Eine Fristsetzung zur
Mangelbehebung ist nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich, weil
es dem Kläger nicht zumutbar ist, eine Nachbesserung nach den
Vorgaben der Volkswagen AG vornehmen zu lassen. Der Vertrauensverlust
gegenüber der Volkswagen AG berechtige dazu, die Nachbesserung nicht
hinnehmen zu müssen.

Das Landgericht teilte dann mit, dass sich als Rechtsfolge eine
Minderungsmöglichkeit ergibt. Der Kaufpreis sei in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der
Sache in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Das Landgericht geht davon aus, dass ein Betrag von 20 %
angemessen ist, das Fahrzeug also aufgrund der Software von Beginn an
20% weniger wert war. Deshalb hat es einen Minderungsbetrag i.H.v.
3300 EUR angenommen und den Händler zur Zahlung dieses Betrages
verurteilt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 4500 Gerichtsverfahren


bundesweit für Geschädigte führt, teilt mit:

"Erneut bestätigt ein Landgericht, dass den Käufern eines
Skandalautos Ansprüche zustehen und die Nachbesserung gerade nicht
hingenommen werden muss. Das Landgericht Aachen bestätigt außerdem,
dass die Fahrzeuge einem Minderwert unterliegen und folgt damit
unserer Auffassung. Die Chancen für die Geschädigten,
Schadensersatzzahlungen zu erhalten sind daher sehr groß. Aufgrund
der drohenden Verjährung zum Jahresende 2017 müssen Geschädigte
nunmehr schnell handeln."



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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