Wollen Sie bei der Einführung neuer Domains, ihre Marken bevorzugt als Domains registrieren? Zwar sind bereits mehrere hunderte neue Top Level Domains neu auf den Markt gekommen, aber besonders attraktive Domainendungen wie .app und .web stehen noch in den Startlöchern.

Durch eine Anmeldung de ...

30.11.2016

So schützen Sie Ihre Marken mit dem Trademark Clearinghouse optimal


Wollen Sie bei der Einführung neuer Domains, ihre Marken bevorzugt als Domains registrieren? Zwar sind bereits mehrere hunderte neue Top Level Domains neu auf den Markt gekommen, aber besonders attraktive Domainendungen wie .app und .web stehen noch in den Startlöchern.



Durch eine Anmeldung der Marke beim Trademark Clearinghouse kann man erreichen, daß man in der sogenannten "Sunrise Period" vor allen anderen Interessenten registrrieren darf. Das Trademark Clearinghouse wurde von ICANN gegründet, damit der Domaineigentümer nicht bei vielen hundert neuen Registrierungsstellen seine Markenrecht dokumentieren muß, sondern durch eine einmalige Registrierung der Marke beim Trademark Clearinghouse berechtigt ist, bei allen neuen Domains bevorzugt registrieren zu dürfen.



In den vergangenen Jahren hat das Trademark Clearinghouse keine besonderen Marketinganstrengungen unternommen. Jetzt hat das Trademark Clearinghouse aber ein Marketingangebot formuliert: Wer seine Marke bis zum Ende des Jahres 2016 beim Trademark Clearinghouse anmeldet, kann nicht nur den exakten Wortlaut seiner Marke, sondern ohne Zusatzkosten 20 Varianten des Wortlautes anmelden, die dann ebenfalls geschützt sind.



Jede Firma hat Namen für Produkte und Dienstleistungen, die sich durch jahrelanges Marketing am Markt als Marke etabliert haben. Es kommt in jeder Firma vor, daß ein Teil dieser Marken nicht bei Patentämtern als Marken registriert worden sind. Leider kann man diese Marken nicht bei den Sunrise Periods von neuen Domains verwenden.



Die Idee liegt nahe, die Marke schnell beim Patentamt zu registrieren. Das Problem bei vorherigen Sunrise Periods waren die Ausschlußfristen für Marken. Die Bestimmungen für die "Sunrise Period" enthielten ein Schlußdatum oder - wie die Angelsachsen sagen- eine "dateline" für Marken. Nach dem Schlußdatum registrierte Marken wurden für die Sunrise Period nicht mehr anerkannt. Man konnte also nicht kurz vor der Sunrise Periode eine Marke registrieren und dann sich mit dieser Marke bei der Sunrise Period anmelden. Bei dem "Trademark Clearinghouse" gibt es keine Ausschlußfristen. Das bedeutet: Man kann genau das tun- einen für das Marketing wichtigen Begriff als Marke registrieren und dann die Marke beim Trademark Clearinghouse anmelden.





Titelrechte und Namensrechte werden von dem Trademark Clearinghouse im Gegensatz zu den meisten Marken nicht automatisch anerkannt. Die Registry der jeweiligen Domain muß diese Kennzeichnungsrechte mit dem Trademark Clearinghouse vereinbaren und in ihrer Policy vorgesehen haben. Für die aus Deutschland und Österreich stammenden Domains wird es wohl solche Vereinbarungen geben.



Geschäftsführer Hans-Peter Oswald von Secura erklärt: "Wir haben durch die Erfahrungen mit der EU-Registrierungen das Knowhow, Namensrecht und Kennzeichnungsrechte in der Sunrise Period für die Kunden einzusetzen, damit sie bevorzugt in der Sunrise Period registrieren können."



Marc Müller

http://www.domainregistry.de/tmc.html




Firma: Secura GmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hans-Peter Oswald
Stadt: Köln
Telefon: +49 221 2571213


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