Eine U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft  "Corporation"  ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerre ...

31.05.2016

U.S. CET Corporation informiert zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA


Eine U.S. amerikanische Kapitalgesellschaft "Corporation" ist selbständiges Steuersubjekt und unterliegt daher der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer. Einkünfte einer U.S. Corporation werden daher unabhängig vom Status der Gesellschafter direkt besteuert. Im Gegensatz zum Steuerrecht in der Bundesrepublik, wo eine Doppelbesteuerung von Gesellschaftern und Körperschaft grundsätzlich vermieden wird, unterliegen die Kapitalerträge der amerikanischen Körperschaften der Doppelbesteuerung:

Erträge einer Kapitalgesellschaft unterliegen daher zunächst der Körperschaftssteuer und bei Ausschüttung von Dividenden erneut der Einkommenssteuer der Gesellschafter (in Deutschland seit 2002 nunmehr allerdings nur noch zum halben Steuersatz), ohne dass hier eine Anrechnung erfolgen würde.

Gleiches gilt bei der Vereinnahmung der Dividenden in der Bundesrepublik. Auch hier unterliegen die amerikanischen Ausschüttungen der vollen deutschen Einkommenssteuer, es sei denn, die Dividende unterliegt bei Körperschaften als Dividendenempfänger dem sog. Schachtelprivileg und wird thesauriert, also nicht an natürliche Personen ausgeschüttet; nur in diesem Fall verbleibt die US Dividende für den Zeitraum der Thesaurierung in der Bundesrepublik steuerfrei.

Weiter lesen.... (http://uscet.com/invest-usa/hinweis-zur-besteuerung/index.php)




Firma: U.S. CET Corporation

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leonhard Becker
Stadt: Naples, Florida
Telefon: +1(800) 881-5739


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