Viele Erwerber von gebrauchten Eigentumswohnungen zahlen zu viel Grunderwerbssteuer. Wie kommt es dazu? Viele Erwerber von gebrauchten Eigentumswohnungen zahlen zu viel Grunderwerbssteuer. Wie kommt es dazu? Hintergrund ist, dass in der Praxis der Notare bei der Beurkundung von Kaufverträgen häufi ...

31.05.2016

Grunderwerbssteuer sparen beim Kauf von gebrauchten Eigentumswohnungen (von Alexander Goldwein)


Viele Erwerber von gebrauchten Eigentumswohnungen zahlen zu viel Grunderwerbssteuer. Wie kommt es dazu? Viele Erwerber von gebrauchten Eigentumswohnungen zahlen zu viel Grunderwerbssteuer. Wie kommt es dazu? Hintergrund ist, dass in der Praxis der Notare bei der Beurkundung von Kaufverträgen häufig übersehen wird, die Höhe der Instandhaltungsrücklage zu berücksichtigen, die vom Verkäufer auf den Erwerber übergeht. Diese fällt nämlich nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer und ist daher vom Kaufpreis abzuziehen. Unterbleibt die Ermittlung der Höhe der Instandhaltungsrücklage und die Aufnahme des Betrages in den notariellen Kaufvertrag, setzt das Finanzamt auf diesen Betrag Grunderwerbssteuer fest. Damit zahlen die Käufer (je nach Höhe des Grunderwerbssteuersatzes) zwischen 3,5% und 6,5% Grunderwerbssteuer auf die Instandhaltungsrücklage. Bei größeren Instandhaltungsrücklagen sind das durchaus beachtliche Beträge an vermeidbaren Steuern.

Was genau ist die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung und wie erfährt man als Käufer die Höhe derselben? Dabei handelt es sich um eine vom Verwalter einer Eigentümergemeinschaft angesparte Rücklage für künftige Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums, die aus monatlichen Zahlungen der Eigentümer mit dem Hausgeld gespeist wird. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann erwerben Sie automatisch auch den auf den Voreigentümer entfallenden Anteil an dieser Instandhaltungsrücklage.

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage können Sie aus dem letzten Wirtschaftsplan des Verwalters ersehen. Bestehen Sie als Erwerber einer Eigentumswohnung darauf, dass dieser Betrag im Text des notariellen Kaufvertrages als separater Posten ausgewiesen wird. Dann wird dieser Teil nicht der Grunderwerbssteuer unterworfen. Wie Sie sehen, können Sie durch Aufbau von Fachwissen jede Menge Geld sparen.

Der Verfasser dieses Artikels ist Autor des Buches „Steuerleitfaden für Immobilieninvestoren“ sowie des Bestsellers „Geld verdienen mit Wohnimmobilien“. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Autors: www.wohnimmobilieninvestments.de.





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