Räume der Stille an Schulen sinnvoll, aber für alle >
Modell Reichstag - Rückzugsmöglichkeit zur Einkehr und zum Gebet bieten

Anlässlich des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, einem muslimischen Schüler die Möglichkeit zum täglichen Gebet in einer Berliner Schule einzuräumen,  ...

30.09.2009

Räume der Stille an Schulen sinnvoll, aber für alle


Räume der Stille an Schulen sinnvoll, aber für alle > Modell Reichstag - Rückzugsmöglichkeit zur Einkehr und zum Gebet bieten

Anlässlich des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, einem muslimischen Schüler die Möglichkeit zum täglichen Gebet in einer Berliner Schule einzuräumen, erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stefan Müller MdB, und die Beauftragte der Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:

Muslime sollen an Schulen beten dürfen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht gestört wird. Insofern begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugunsten eines islamischen Schülers. Religionsfreiheit umfasst auch das Recht des einzelnen, seinen Glauben zu bekunden. Dies gilt selbstverständlich auch für Anhänger des Islam.

Staatliche Neutralität darf nicht damit verwechselt werden, dass Religion im öffentlichen Leben nicht sichtbar sein sollte.

Umgekehrt gilt aber auch: was für Muslime gilt, gilt auch für andere Gläubige. Gebetsräume an öffentlichen deutschen Schulen allein für Muslime sollte es nicht geben, da sie Gefahr laufen, desintegrierend zu wirken. Räume in Schulen, in denen sich Schülerinnen und Schüler zur Besinnung, Stille und Gebet in unterrichtsfreien Momenten zurückziehen können, sind sinnvoll.

Im Reichstag gibt es einen Andachtsraum, der Abgeordneten aller Religionen eine Rückzugsmöglichkeit zur Einkehr und zum Gebet bietet. Er wird religionsübergreifend genutzt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen Abgeordneten unterschiedlichster Herkunft. Insoweit ist er ein Modell - nicht nur für Berliner Schulen mit muslimischen Schülern.


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