Nach der ersten Temposünde wird es für Raser kritischer >
Düsseldorf/Frankfurt, 30. September 2009 - Wer als Fahrzeugführer mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, handelt sich zwar eine deftige Knolle und drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg ein, bleibt vo ...

30.09.2009

Nach der ersten Temposünde wird es für Raser kritischer


Nach der ersten Temposünde wird es für Raser kritischer > Düsseldorf/Frankfurt, 30. September 2009 - Wer als Fahrzeugführer mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, handelt sich zwar eine deftige Knolle und drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg ein, bleibt von einem Fahrverbot jedoch verschont. Häufig wird allerdings vergessen, dass Betroffene nach einem solchen Tempoverstoß vorerst auf Bewährung fahren. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

Generell gilt: Wer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ertappt wurde, fährt ab Rechtskraft der Entscheidung, die wegen des aktuellen Verstoßes ergeht, ein Jahr lang quasi auf Bewährung. Wird in dieser Zeit erneut ein Geschwindigkeitsverstoß in der Größenordnung von 26 km/h und mehr festgestellt, ist der Führerschein wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" für einen Monat weg ? auch wenn der erneute Geschwindigkeitsverstoß für sich betrachtet laut Bußgeldkatalog nicht mit einem Fahrverbot sanktioniert wird. Der Grund für diesen gesetzlichen Denkzettel in Form eines Fahrverbotes liegt nicht in der besonderen Gefährlichkeit einer drastischen Geschwindigkeitsübertretung, sondern in der Beharrlichkeit, mit der man sich mehrfach über Geschwindigkeitsanordnungen hinweggesetzt hat.

Ertappte Temposünder müssen sich außerdem davor in Acht nehmen, besonders schnell wieder rückfällig zu werden. Denn dann muss sogar bei Verstößen unterhalb der 26-km/h-Grenze um den Führerschein gebangt werden. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einen Autofahrer wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" mit einem Fahrverbot belegt, der beim zweiten Mal nur 25 km/h zu schnell war (Az: 3 Ss, OWi 422/2007). Die Tücke für diesen Fahrer: Zwei weitere erhebliche Verstöße lagen erst elf bzw. knapp zwölf Monate zurück. Als erheblich werden dabei alle Verstöße betrachtet, die mit einem Bußgeld von mehr als 35 Euro geahndet werden. So können also bereits mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen.


Infos: www.straffrei-mobil.de

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Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.


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