Jährlich werden Unsummen an Pflegehilfsmittel von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt, obwohl sie Anspruch auf Kostenübernahme hätten. Leider wissen das die wenigstens. Pflegende Angehörigen können das bisschen Zeit das neben der Pflege übrigbleibt nur dafür nutzen, das Allernötigste im Ha ...

30.06.2014

Pflegebedürftige zahlen oft unnötiger Weise ihre Pflegehilfsmittel selbst


Jährlich werden Unsummen an Pflegehilfsmittel von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt, obwohl sie Anspruch auf Kostenübernahme hätten. Leider wissen das die wenigstens. Pflegende Angehörigen können das bisschen Zeit das neben der Pflege übrigbleibt nur dafür nutzen, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen. Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn die Beteiligten lassen sich dadurch ihre gesetzlichen Ansprüche entgehen. Jährlich werden Unsummen an Pflegehilfsmittel von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt, obwohl sie Anspruch auf Kostenübernahme hätten. Leider wissen das die wenigstens. Pflegende Angehörigen können das bisschen Zeit das neben der Pflege übrigbleibt nur dafür nutzen, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen. Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn die Beteiligten lassen sich dadurch ihre gesetzlichen Ansprüche entgehen.

Um welche Art von Pflegehilfsmittel geht es eigentlich? Patienten haben je nach Krankheit und Pflegestufe Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Ein pflichtbewusster Arzt verordnet alle nötigen Hilfsmittel, die seiner Einschätzung nach benötigt werden. Aber es gibt auch Hilfsmittel, die nicht vom Arzt verordnet werden müssen, sogenannte zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Und von diesen Hilfsmitteln glauben viele Betroffene, dass sie diese selbst bezahlen müssten.

Ein Betrag, der sich übers Jahr ganz schön summiert, denn wer Anspruch auf diese zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel hat, für den sind das monatlich 31 Euro, die er sich entgehen läßt. Konkret bedeutet das, wer als Pflegebedürftiger mit einer Pflegestufe Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen usw. benötigt, kann diese Hilfsmittel über die Pflegekasse ersetzt bekommen. Und das ohne großen Aufwand, ohne Rezept oder Verordnung.



Mittlerweile haben sich bereits Firmen darauf spezialisiert, den Patienten automatisch jeden Monat ihre individuelle Box mit zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zu liefern. Gute Anbieter von diesen Hilfsmittelboxen-Lieferungen bieten an, dass sie den Antrag und sonstige Korrespondenz mit der Pflegekasse übernehmen und die Boxen portofrei zuschicken.

Nähere Informationen, wie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel beantragt werden, wer überhaupt Anspruch auf diese Hilfsmittel hat, wie die Bestellung und Lieferung über einen Lieferservice für Pflegehilfsmittelboxen funktioniert und was sonst noch beachtet werden muss, gibt es unter http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/06/29/pflegebeduerftige-haben-monatlichen-anspruch-auf-kostenlose-pflegehilfsmittel/




Firma: Beier Marketing / Pflege durch Angehörige

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Otto Beier
Stadt: Schwaikheim
Telefon: 07195/969895


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