Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber 
Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben. 
Dieser neue eService ist ein zusätzliches Angebot neben der 
herkömmlichen Abgabe in Papierform.

   Bisher haben Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und 
Nebeneinkommensbescheinigungen f ...

30.12.2013

BA-Presseinfo Nr. 64: Bescheide elektronisch annehmen (BEA): Bundesagentur bietet neuen eService für Arbeitgeber


Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber
Arbeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer auch elektronisch abgeben.
Dieser neue eService ist ein zusätzliches Angebot neben der
herkömmlichen Abgabe in Papierform.

Bisher haben Arbeitgeber die Daten der Arbeits- und
Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld in Papierform
erfasst und versandt. Nun können die Daten auch in elektronischer
Form übermittelt werden. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, diese
Funktion in ihre bestehende Lohnabrechnungssoftware zu integrieren.
Mit der Nutzung dieser Funktion entfallen der Ausdruck und der
postalische Versand der Papierbescheinigung. Das vermindert die
Bürokratiekosten der Arbeitgeber und die Daten gelangen sehr schnell
in die Arbeitsagenturen. Die Betriebe nutzen dabei den bestehenden
Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte
Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung
zur Sozialversicherung. So ist der neue Service nah an dem bisherigen
Verfahren, so dass auch kleinere Arbeitgeber keinen größeren Aufwand
befürchten müssen. Raimund Becker, Vorstand der BA: "Kartenlesegeräte
und Signaturkarten sind bei diesem Verfahren nicht erforderlich. Es
entstehen dem Arbeitgeber also keine Zusatzkosten, im Gegenteil. Das
Verfahren erspart den Betrieben Zeit, Aufwand, Versandkosten und
Papier." Die Arbeitnehmer werden von ihren Betrieben zum Einsatz des
Verfahrens informiert und erhalten dann einen Ausdruck der
Bescheinigung, um eventuelle Fehler sofort beheben zu können. Damit
gehen die Arbeitsagenturen einen weiteren Schritt in Richtung
eGovernment. Weitere Informationen zum Verfahren findet man unter
www.arbeitsagentur.de/Unternehmen

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



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