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Berliner Kammergericht: Dobrindt hat recht

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Berliner Kammergericht: Dobrindt hat recht

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Jetzt steht endgĂŒltig fest: CSU-GeneralsekretĂ€r Alexander Dobrindt hat recht mit seiner Darstellung, dass die GrĂŒnen das Ehegattensplitting abschaffen wollen. Die GrĂŒnen sind mit ihrem Versuch gescheitert, dem CSU-GeneralsekretĂ€r diese ihnen unliebsame Äußerung gerichtlich verbieten zu lassen.

Bereits das Berliner Landgericht hatte am 04.06.2013 geurteilt, dass Alexander Dobrindt recht hat. Denn es sei eine "wahre Tatsache", dass die GrĂŒnen das Ehegattensplitting abschaffen wollen.

Nun hat das Berliner Kammergericht die Beschwerde der GrĂŒnen gegen diese Entscheidung zurĂŒckgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskrĂ€ftig. Zur BegrĂŒndung heißt es unter anderem:

"Die streitgegenstĂ€ndliche Äußerung ist, was den Tatsachenanteil angeht, im Kern wahr, wie das Landgericht zu Recht annimmt. Denn nach dem von der Antragstellerin als Anlage 1 eingereichten Beschluss der 35. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz zum Bundestagswahlprogramm soll das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Dies fĂŒhrt auch nach Darstellung der Antragstellerin zum Verlust eines Vorteils von 3.461 Euro."

Dazu erklĂ€rt der CSU-GeneralsekretĂ€r: "Die GrĂŒnen sind klĂ€glich gescheitert mit ihrem Versuch, sich vor der politischen Auseinandersetzung zu drĂŒcken und die CSU mit juristischen Tricks mundtot zu machen. Trittin und Co sind jetzt auch vor Gericht baden gegangen."


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Datum: 01.08.2013 - 17:21 Uhr
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